Teilnahmebedingungen Mai-Gewinnspiel 2020

Teilnahmebedingungen

Mai-Gewinnspiel 2020

  • Veranstalter des Gewinnspiels ist die Redaktion des Rheinisch-Westfälischen Jägers (RWJ) in der Landwirtschaftsverlag GmbH.

 

  • Teilnehmen dürfen alle Abonnenten des Rheinisch-Westfälischen Jägers. Die Teilnahme ist nur möglich, indem der im Rheinisch-Westfälischen Jäger (Ausgabe 5/2020, S. 22) abgedruckte Gewinnspiel-Coupon ausgefüllt und per Post an den Rheinisch-Westfälischen Jägers geschickt wird oder per E-Mail die richtige Antwort und alle auf dem Gewinnspiel-Coupon abgefragten Informationen oder E-Mail an die Redaktion geschickt werden.

 

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

  • Mitarbeiter der Landwirtschaftsverlag GmbH und ihre Angehörigen sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

 

  • Pro Teilnehmer kann nur eine Gewinnspielkarte ausgefüllt werden, die am Gewinnspiel teilnimmt. Es ist insbesondere untersagt, mehrere Gewinnspielkarten zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

 

  • Das Gewinnspiel beginnt mit dem Erscheinen der Mai-Ausgabe des RWJ am 2. Mai 2020 um 6.00 Uhr und endet am 18. Mai 2020 um 18.00 Uhr.

 

  • Bei den Preisen handelt es sich um

 

    • ein Profi-Vakuumgerät V.100 der Firma Landig (Wert 299 €)
    • zwei sendefähige Wildkameras der Firma Secacam (Wert je 235 €)

 

  • Die Gewinner werden am 19. Mai 2020 im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern von der Landwirtschaftsverlag GmbH ermittelt und anschließend schriftlich benachrichtigt.

 

  • Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über den Gewinn informiert und zur Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter zwecks Gewinnübermittlung aufgefordert.

 

  • Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich auf dem Postweg auf Kosten des Veranstalters an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

 

  • Meldet sich der Gewinner nach einfacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht, kann der Gewinn im Losverfahren auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Falls aufgrund falscher Kontaktangaben der Gewinnversand nicht möglich ist, hat der Gewinner keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

 

  • Beendigung des Gewinnspiels: Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

 

  • Die Gewinne werden postalisch auf Kosten der Landwirtschaftsverlag GmbH an die Gewinner versendet.

 

  • Die Namen der Gewinner werden in der Juni-Ausgabe des Rheinisch-Westfälischen Jägers in gekürzter Form mit Angabe des Wohnortes veröffentlicht.

 

  • Den Teilnehmer fallen keine Kosten im Rahmen des Gewinnspiels oder bei der Inanspruchnahme des Gewinns an.

 

  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

 

  • Der Teilnehmer ist einverstanden, dass er im Falle eines Gewinns von der Landwirtschaftsverlag GmbH über die angegebene E-Mail-Adresse informiert wird.