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Amtsgericht Moers erteilt Jagdgegnern klare Absage

Mit ihrem Facebook-Post vom 11. April 2021 gegen die Firma FallenFuchs, einen Hersteller tierschutzkonformer Lebendfallen zur Fangjagd und zum Wildmonitoring, hatte die Bürgerinitiative nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, so das Urteil. Die Initiative hatte in ihrem Post den Facebook-Auftritt des Fallenherstellers verlinkt und mit folgendem besonderen Text versehen:

Jagdgegner verurteilt

Das Amtsgericht Papenburg hat einen 23-jährigen Mann wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro verurteilt. Der Student hat 13 Taten unter anderem in den Orten Heede, Lorup und Werlte im Emsland eingeräumt.

Er hatte vor ungefähr einem Jahr in verschiedenen Revieren jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze umgestürzt, zersägt oder mit Farbe beschmiert. Jagdpraxis berichtete damals über den Fall und die Öffentlichkeitsfahndung der Polizei.

EuGH sieht Wolfsjagd in Finnland kritisch

Finnland hatte eine Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfes zugelassen, um illegale Tötungen zu verhindern und der Bevölkerung Handlungsspielraum zu ermöglichen. Der EuGH sieht dieses Vorgehen kritisch.

Alle Maßnahmen, die zum Schutz von Tieren oder zur Abwehr von Schäden bisher erlaubt sind, werden durch das Urteil nicht eingeschränkt. Dazu zählt auch der Schutz von Weidetieren und Jagdhunden.

Jäger verurteilt

Im Januar wollte ein Jäger aus Ettlingen (Baden-Württemberg) zur Jagd gehen. Als er zuhause aufbrach, löste sich ein Schuss aus seiner Bockbüchflinte und tötete seine 19-jährige Tochter.

Der Mann wurde nun wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat diese Strafe beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Der Amtsrichter hat den Strafbefehl unterschrieben und der Jäger hat die Strafe akzeptiert.

Tierschützer verurteilt

Rizzi hatte sich nach dem Tod des Politikers Diego Moltrer abfällig über ihn bei Facebook und in Radio-Interviews geäußert. Moltrer war Regionalratspräsident der Autonomen Region Trentino-Südtirol und Jäger.

Rizzi soll Moltrer nach dessen Tod als Mörder, schändliche Person und Schuft bezeichnet haben. Dazu wurde er zu einer Geldbuße von 5.000 Euro und zu Schadenersatz in Höhe von 34.000 Euro an die Hinterbliebenen Moltrers verurteilt.

Seine Beschwerde gegen das Urteil wurde abgewiesen. Die Verurteilung ist nun rechtskräftig.