Amtsgericht Moers erteilt Jagdgegnern klare Absage

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Amtsgericht Moers erteilt Jagdgegnern klare Absage

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Ein Nazi-Vergleich von Jagdgegnern ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das ist die zentrale Botschaft eines Urteils des AG Moers gegen einen Facebook-Post der Bürgerinitiative Profuchs e. V.

Mit ihrem Facebook-Post vom 11. April 2021 gegen die Firma FallenFuchs, einen Hersteller tierschutzkonformer Lebendfallen zur Fangjagd und zum Wildmonitoring, hatte die Bürgerinitiative nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, so das Urteil. Die Initiative hatte in ihrem Post den Facebook-Auftritt des Fallenherstellers verlinkt und mit folgendem besonderen Text versehen:

"Das Gesetz lässt etliche Tierquälerei straffrei durchgehen. Auch die Sklaverei war mal gesetzeskonform; auch die Hexenverbrennungen waren mal gesetzeskonform; zur Nazizeit waren die Judenvernichtungen gesetzeskonform… NOCH FRAGEN?"

Gegen diesen unsäglichen Vergleich mit ihrer Tätigkeit beantragte FallenFuchs beim Amtsgericht Moers eine einstweilige Verfügung, die am 19. Mai auch in aller Deutlichkeit erging. Das Gericht stellte fest, dass der Pro Fuchs-Vergleich vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5, Abs. 1 des Grundgesetzes nicht gedeckt ist und einen unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb von FallenFuchs darstellt. Der Vergleich zwischen der Jagd auf Tiere mit Lebendfallen, wie sie FallenFuchs herstellt und Sklavenhaltung, Hexenverbrennung und „Judenvernichtung“ stelle das Leid gefangener Tiere auf eine Stufe mit den Opfern dieser Taten. Es untersagte bei Androhung eines Bußgeldes von 250.000 Euro, ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft Pro Fuchs e. V., die gewerbliche Tätigkeit des Unternehmens wörtlich oder sinngemäß mit der Sklavenhaltung, Hexenverbrennung oder der Judenvernichtung in der Nazizeit gleichzusetzen oder auch nur in Verbindung zu bringen (AZ 561 C 109/21).

Dieses Urteil des Amtsgerichts Moers bestätigt einmal mehr, dass man sich unsachliche, polemische und über die Grenzen der Meinungsfreiheit hinausgehende Angriffe auf die rechtmäßige Jagdausübung nicht gefallen lassen muss und juristisch dagegen vorgehen sollte. Deren unsägliche Gleichsetzung mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist im vorliegenden Fall besonders pikant, da die Firma FallenFuchs nicht nur Jäger, sondern auch Behörden und Naturschutzprojekte mit ihren als besonders sicher und tierschutzgerecht geltenden Lebendfallen beliefert.