Fangjagd

Amtsgericht Moers erteilt Jagdgegnern klare Absage

Mit ihrem Facebook-Post vom 11. April 2021 gegen die Firma FallenFuchs, einen Hersteller tierschutzkonformer Lebendfallen zur Fangjagd und zum Wildmonitoring, hatte die Bürgerinitiative nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, so das Urteil. Die Initiative hatte in ihrem Post den Facebook-Auftritt des Fallenherstellers verlinkt und mit folgendem besonderen Text versehen:

Grüne bieten Jägern Hilfe

Hintergrund sind die Bemühungen der örtlichen Jägerschaft, nicht nur den Waschbären, sondern auch Nutria und Bisamratte kurz zu halten. Diese Arten stehen zwar nicht im Jagdrecht, werden in manchen Gegenden in NRW allerdings durch Sonderregelungen von Jägern bekämpft, weil die Ausbreitung der Tiere der Wasserwirtschaft zunehmend Probleme bereitet. Sie untergraben Deiche und Uferstrukturen und können so Maßnahmen des Hochwasserschutzes konterkarieren.

Hessen will Totschlagfallen verbieten

Das geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei hervor.

Bei Totschlagfallen bestehe die Gefahr, dass Tiere nicht augenblicklich getötet würden. Außerdem wird bemängelt, dass diese nicht selektiv fangen.

Insofern könne auch statt eines Steinmarders ein geschützter Baummarder getötet werden. Zudem gebe es mit Lebenfallen eine adäquate Alternative zur Bejagung des Raubwildes.