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Rheinland-Pfalz erlaubt Nachtzieltechnik

Zur Erlegung von Schwarzwild wird über das Landesjagdgesetz die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen erlaubt. Die Regelung gilt für alle Jagdbezirke in Rheinland-Pfalz.

Die Geräte dürfen in Verbindung mit Schusswaffen allerdings keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels - also Infrarot-Aufheller oder Lampen - aufweisen.

Sauen am Rhein

In der Nähe von Bonn liegt das kleine Städtchen Bad Honnef am Rhein. Zwischen Siebengebirge und Rheinufer lässt es sich gut leben. Doch immer wieder richtet Schwarzwild größere Schäden auf Friedhöfen, Sportplätzen oder in Gärten an.

Aktuell trieben die Schwarzkittel auf dem alten und dem neuen Friedhof sowie auf einem Hockeyplatz und im Stadion am Menzenberg ihr Unwesen. Dabei sollen auch Grabeinfassungen zerstört worden sein.

Mit Unterschallmunition auf Sauen

Das brandenburgische Umweltministerium hat den Einsatz von Unterschallmunition zur Bejagung der Sauen erlaubt. Jäger dürfen nun mit einer Ausnahmegenehmigung die Spezialmunition zur Bejagung der Sauen in Stahnsdorf und Kleinmachnow einsetzen.

Einsatz von 10 bis 50 Meter
Ein vom brandenburgischen Umweltministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die getestete Unterschallmunition eine ausreichende Tötungswirkung auf Schwarzwild bei einem Einsatz innerhalb der Schussdistanzen von 10 bis 50 Metern aufweist.

Niederösterreich erlaubt Nachtzieltechnik

Um die stark gestiegenen Schwarzwildbestände effektiver bejagen zu können, wird in Niederösterreich der Einsatz von Nachtzieltechnik für vorerst vier Jahre flächendeckend erlaubt.

Begründet wird die Entscheidung mit den gestiegenen Wildschäden und den damit verbundenen Schwierigkeiten für die Landwirte sowie die Sorge vor einer Ausbreitung der ASP, die bereits im benachbarten Ungarn aufgetreten ist.

Wildschweine stören Vermisstensuche

In Leverkusener haben Wildschweine am Sonntagabend (27.10.) eine Suchaktion von Polizei und Feuerwehr behindert. Die Beamten suchten mit Hunden nach einer vermissten Person.

Der 85-jährige Mann wurde im Waldgebiet Bürgerbusch vermutet. Dort griffen die Sauen die Spürhunde an. Die Suche musste daraufhin gegen 22 Uhr eingestellt werden. Auch die Suche mit Motorrädern brachte keinen Erfolg.

Brandenburg erlaubt drei Jägern die Bogenjagd

Da Wildschweine im Wohngebiet nicht mit Büchsen bejagt werden dürfen, hatten die Gemeinden bei der Obersten Jagdbehörde um eine Ausnahmegenehmigung gebeten. Diese wurde nun drei Jägern aus der Region erteilt.

Das bedeutet, dass für alle anderen Jäger in Brandenburg weiterhin das Verbot der Bogenjagd gilt.

Bis 2020 läuft ein wissenschaftliches Projekt, bei dem erforscht werden soll, ob die Bogenjagd wirklich Vorteile bringt. Dabei sollen Tötungswirkung, Gefährdung unbeteiligter Personen und gesellschaftliche Akzeptanz untersucht werden.