Rheinland-Pfalz erlaubt Nachtzieltechnik
Um Schwarzwild zu erlegen, dürfen nun auch Jäger in Rheinland-Pfalz Nachtzieltechnik einsetzen.
Zur Erlegung von Schwarzwild wird über das Landesjagdgesetz die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen erlaubt. Die Regelung gilt für alle Jagdbezirke in Rheinland-Pfalz.
Die Geräte dürfen in Verbindung mit Schusswaffen allerdings keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels - also Infrarot-Aufheller oder Lampen - aufweisen.
Das Land verweist bei der Entscheidung auf ein Merkblatt des Bundeskriminalamtes zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen. Darin ist festgehalten, welche Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze nach den Bestimmungen des Waffengesetzes zulässig und welche Geräte nach wie vor verboten sind.
Unabhängig davon halten Fachleute das Verbot von Infrarot-Aufhellern für unnötig und praxisfern. Es bringt ihrer Ansicht auch keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn.
Wildschäden und Tierseuchen
Als Begründung führt der Gesetzgeber die Vermeidung unverhältnismäßig hoher Wildschäden und die vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen an. Gerade in Rheinland-Pfalz wird eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus dem nur 40 km entfernten ASP-Gebiet im südlichen Belgien befürchtet.
Außerdem wird eine Steigerung der Effektivität bei der Sauenbejagung angeführt, da Jäger nicht mehr allein auf mondhelle Nächte angewiesen seien und über das ganze Jahr Schäden an Grünland oder in Weizen- oder Haferfeldern sowie im Weinbau verhindern könnten.
Tierschutz und Sicherheit
Zusätzlich erhöhen diese Geräte bei der nächtlichen Schussabgabe auch Tierschutz- und Sicherheitsaspekte wesentlich, weil besser angesprochen werden kann und die Schussabgabe gezielter erfolgen kann.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Technik ausschließlich zur Bejagung von Schwarzwild eingesetzt werden darf.
Erfahrung mit KSP
Rheinland-Pfalz hatte 14 Jahre lang mit der Klassischen Schweinepest (KSP) zu kämpfen, die letztlich erst durch eine Impfung der Bestände ausgerottet werden konnte. Die Maßnahme kostete das Land rund 14 Mio. Euro.
Damit ist der jagdliche Einsatz von Nachtzieltechnik in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern erlaubt.
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie die Stadtstaaten erlauben den jagdlichen Einsatz der Technik nicht.