Infrarot-Aufheller

Rheinland-Pfalz erlaubt Nachtzieltechnik

Zur Erlegung von Schwarzwild wird über das Landesjagdgesetz die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen erlaubt. Die Regelung gilt für alle Jagdbezirke in Rheinland-Pfalz.

Die Geräte dürfen in Verbindung mit Schusswaffen allerdings keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels - also Infrarot-Aufheller oder Lampen - aufweisen.