Neues Waffenrecht gekippt

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Neues Waffenrecht gekippt

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Die jüngste geplante Waffenrechtsverschärfung ist offenbar vom Tisch. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Kabinettsentwurf zurückgewiesen.

Im Hauruck-Verfahren hatte die Bundesregierung im April eine neuerliche Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg gebracht. Die Gesetzesinitiative der Großen Koalition war unter dem Eindruck des Attentats von Hanau im Februar 2020 zustande gekommen. Nachdem der offenbar psychisch gestörte Tobias R. dort neun Menschen mit Migrationshintergrund getötet hatte, brachte er auch seine Mutter und sich selbst um. Zuvor war R., als Sportschütze legal in Waffenbesitz, immer wieder polizeilich in Erscheinung getreten, unter anderem mit verschiedenen, einem offenbaren Verfolgungswahn geschuldeten Anzeigen, die er gestellt hatte.

Dass die Vorgeschichte seiner psychischen Erkrankungen keine Auswirkung auf die Erteilung und den Fortbestand seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse hatte, zog die Kritik mangelnder Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Waffenbesitzern nach sich. Hier wollte der Gesetzentwurf mit umfänglichen Meldepflichten der Gesundheitsämter ansetzen.

Behördliche Meldepflichten nicht zielführend

Dem trat die Bundestagsfraktion von CDU/CSU nun entgegen. Gerade der von der Bundesregierung bemühte Hanauer Fall habe gezeigt, dass die fehlende Verarbeitung lange bekannter Daten über den Attentäter ein behördliches Einschreiten verhindert hätte. Zusätzliche Abfrage- und Meldepflichten seien durch kommunale Behörden kaum zu bewältigen - abgesehen von den ohnehin bestehenden Bedenken bezüglich einer massenhaften behördlichen Erfassung und Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten.

Zudem spiele bei Delikten mit Schusswaffen legaler Waffenbesitz kaum eine Rolle. Dies, so der Berichterstatter für das Waffenrecht in der Unionsfraktion, Marc Heinrichmann, habe zu einer Ablehnung seiner Fraktion gegenüber der Kabinettsvorlage beigetragen.