Bremen jagt Nutria

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Bremen jagt Nutria

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In der Hansestadt wurde die Jagd auf Nutria, Marderhund, Waschbär und Nilgans erlaubt.

Um heimische Arten und Lebensäume sowie die wichtigen Deiche zu schützen, dürfen Nutria, Marderhund, Waschbär und Nilgans in Bremen künftig bejagt werden. Eine entsprechende Verordnung werde am 7. Juni in Kraft gesetzt. Das teilte der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr am Mittwoch mit.

Die ursprünglich aus Südamerika stammenden Nutria stellen eine große Gefahr für den Hochwasserschutz dar. Sie unterwühlen Deiche und können so ihre Stabilität gefährden. Mit ihrem Höhlenbau zerstören sie in Abwassergräben in großem Ausmaße Uferböschungen, wodurch diese einerseits ständig breiter werden, anderseits durch den Erdeintrag verlanden und die Entwässerung beispielsweise bei Starkregenereignissen erschweren.

Nutria gefährden Natura-2000-Gebiete
In Bremen haben sich die Nutria besonders im Blockland und in der Wümme ausgebreitet. Bei beiden handelt es sich um geschützte Natura-2000-Gebiete. Darunter können nicht nur großflächige geschützte Röhrichtbestände leiden, die von den sich hauptsächlich pflanzlich ernährenden Nutria vertilgt werden.

Auch die auf der Roten Liste stehenden Malermuschel und die Große Teichmuschel werden zur Kalkaufnahme gefressen. Auf diese Muschelarten ist wiederum der ebenfalls auf der Roten Liste stehende Bitterling angewiesen, da er sie für die Eiablage benötigt.

Grund für die Aufnahme von Nutria in die Jagdzeitenverordnung ist auch ihre starke Vermehrung: Sie haben hier keine natürlichen Feinde, und pro Jahr sind  jahreszeitenunabhängig drei Würfe mit jeweils sechs bis acht Jungen möglich, die wiederum innerhalb von fünf Monaten selbst geschlechtsreif sind.

Trächtige oder säugende Tiere sind von Männchen so gut wie nicht zu unterscheiden. Daher wird wie in Niedersachsen nun auch im Land Bremen der Elterntierschutz aufgehoben.

EU will Neozoen zurückdrängen
Von der Europäischen Union wird eine Liste mit invasiven Arten geführt, darauf sind Nutria, Waschbär, Nilgans und Marderhund enthalten. Auf der Liste geführte sogenannte Neozoen müssen durch Managementmaßnahmen mindestens an ihrer weiteren Ausbreitung gehindert werden.

Nutria, Jungwaschbären und Jungmarderhunde dürfen nun ganzjährig, Waschbären vom 16.7. bis 31.3., Marderhunde vom 1.9. bis 28.2. und Nilgänse vom 1.8. bis 15.1. bejagt werden.

Bislang konnten Nutria mit Sondergenehmigungen bejagt werden, dies wird nun effektiver möglich sein. Bremen folgt damit dem Nachbarland Niedersachsen, das diese Regeln bereits vor kurzer Zeit eingeführt hatte.

Quelle: Pressestelle des Senats für Umwelt, Bau und Verkehr in Bremen