ASP: Jagd und Saufänge in der weißen Zone
Die doppelte Umzäunung des ersten Kerngebiets in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße wird auch weiße Zone genannt. Dort sollen alle Sauen getötet werden, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Der Bau ist fast abgeschlossen. Nach vollständiger Eingrenzung kann die Entnahme der Wildschweine beginnen.
Rund 125 Zaunkilometer wurden verbaut und mehr als 120 Lebendfallen werden aufgestellt. Mit Unterstützung unter anderem der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerks und vieler Helfer vor Ort wurde die weiße Zone mit rund 250 Quadratkilometern um das erste Kerngebiet mehrfach nach Fallwild abgesucht.
Innerhalb der festgelegten Restriktionszonen (Kerngebiet, weiße Zone, gefährdetes Gebiet, Pufferzone) hat die vollständige Entnahme von Wildschweinen in der weißen Zone oberste Priorität.
Neben der Fallenjagd mit Saufängen sind Einzel- und Bewegungsjagden auf Anordnung der Behörden möglich. Für die Entnahme und Ablieferung an den Abgabestellen der Landkreise zahlt das Land eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro (unter 30 Kilo Lebendgewicht) und 50 Euro (über 30 Kilo Lebendgewicht). Andere Wildarten dürfen vorläufig nicht bejagt werden.
Innerhalb des Kerngebiets sind ebenfalls Fallen- und Einzeljagd auf Anordnung des Kreises wieder möglich. In den Restriktionszonen außerhalb der weißen Zone gibt es keine jagdlichen Einschränkungen.
Agrarstaatssekretärin Silvia Bender sagte bei einem Besuch in der region: „Nach dem ersten bestätigten ASP-Fall durfte keine Jagd betrieben werden, um die Tiere nicht aufzuscheuchen. Mit dem Zaunschluss wird die Tierseuchenbekämpfung nun mit jagdlichen Maßnahmen fortgesetzt. Wichtig ist, schnell und breitflächig das Schwarzwild zu entnehmen. Dafür kommen vor allem feste und mobile Lebendfallen zum Einsatz, in denen die Tiere gefangen und gezielt erlegt werden. Schon jetzt danke ich den Jagdausübenden für ihre Unterstützung.“