Waffenrecht geändert
Die meisten Neuerungen treten erst zum 1. September in Kraft, doch Jäger müssen schon jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Wir zeigen Ihnen, was jetzt gilt.
Der bestehende Besitz größerer Magazine (Langwaffen: 10, Kurzwaffen 20 Schuss) muss der Waffenbehörde bis zum 1. September 2021 gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt.
Die wichtigsten Änderungen für Jäger im Überblick: