Schulze Föcking fordert mehr Kompetenzen bei ASP
Um im Seuchenfall schnell und effizient reagieren zu können, fordert NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking weitreichende Kompetenzen für die zuständigen Behörden. Betroffene Gebiete müssten sofort abgeschottet und alle Wildschweine erlegt werden.
Falls die Afrikanische Schweinepest in Nordrhein-Westfalen ausbricht, will Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking gewappnet sein. Sobald der Seuchenfall eintritt, müssen festgelegte Maßnahmen greifen.
"Tschechien verfolgt derzeit das Konzept der Einrichtung einer sogenannten Kernzone, um das Seuchengeschehen bei Wildschweinen auf einen möglichst eng umrissenen Bereich zu konzentrieren. In einer solchen Kernzone muss dann allerdings alles unternommen werden, um die Wildschweine am Entweichen zu hindern und so eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Hierfür fehlt derzeit die hoheitliche Eingriffskompetenz. Das Jagd- und Veterinärrecht lässt derzeit die erforderlichen weitreichenden Maßnahmen nicht oder zumindest nicht rechtssicher zu. Hier besteht Nachsteuerungsbedarf" erläutert der Pressesprecher des Umweltministeriums auf Anfrage von jagdpraxis.de.
Bei den zuständigen Behörden handelt es sich laut Umweltministerium um die Veterinärbehörden auf Kreisebene, die für den Kampf gegen Tierseuchen zuständig sind. Im Fall eines ASP-Ausbruchs sind zudem die Unteren Jagdbehörden für die Durchführung von Maßnahmen verantwortlich.
Das Problem: Die Einrichtung einer solchen Kernzone greift massiv in die Rechte der Grundeigentümer ein. Die Jagdpächter könnten nicht mehr der Jagd nachgehen, Waldbauern keine Bäume mehr schlagen und Bauern nicht mehr auf ihre Felder fahren. In Tschechien wurde eine solche Kernzone bei Zlín eingerichtet. Dort entschädigte der Staat die Bauern, die ihre Ernte nicht mehr von den Feldern holen durften. Die Maßnahme soll verhindern, dass Sauen ihre Einstände verlassen und über weitere Strecken ziehen. Denn so wird das Virus immer weiter verbreitet.
Neben Bauern, Waldbesitzern und Jägern wären auch Spaziergänger, Jogger und Radfahrer betroffen, die besagte Gebiete auch nicht mehr betreten dürften.
Foto: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen