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Schalldämpfer bald ohne Bedürfnisnachweis?
Das Bundesinnenministerium will den Erwerb und Besitz von Schalldämpfern durch Jäger erleichtern.
Dazu soll das Waffengesetz geändert werden. Schalldämpfer für Jagdlangwaffen sollen künftig zur jagdlichen Grundausstattung nach § 13 des Waffengesetzes gehören. Damit könnten sie von Jägern ohne weiteren Bedürfnisnachweis und ohne gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis erworben werden.
Das erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Jagdpraxis-Anfrage.
Mit diesem Regelungsentwurf reagiert das Bundesinnenministerium nach eigenen Angaben einerseits auf die jagdrechtliche Zulassung der Nutzung von Schalldämpfern in zahlreichen Bundesländern, zum anderen auch auf eine geänderte kriminalpolizeiliche Bewertung der damit verbundenen Risiken für die öffentliche Sicherheit.
Derzeit wird der Entwurf noch mit den anderen betroffenen Ministerien abgestimmt. Anschließend werden die Bundesländer und Verbände wie der DJV angehört. Erst dann könnte die Regelung im Bundestag beschlossen werden und in Kraft treten.
Foto: N. Klups