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Schalldämpfer bald ohne Bedürfnisnachweis?

Dazu soll das Waffengesetz geändert werden. Schalldämpfer für Jagdlangwaffen sollen künftig zur jagdlichen Grundausstattung nach § 13 des Waffengesetzes gehören. Damit könnten sie von Jägern ohne weiteren Bedürfnisnachweis und ohne gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis erworben werden.

Das erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Jagdpraxis-Anfrage.