Schalldämpfer bald ohne Bedürfnisnachweis?
Dazu soll das Waffengesetz geändert werden. Schalldämpfer für Jagdlangwaffen sollen künftig zur jagdlichen Grundausstattung nach § 13 des Waffengesetzes gehören. Damit könnten sie von Jägern ohne weiteren Bedürfnisnachweis und ohne gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis erworben werden.
Das erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Jagdpraxis-Anfrage.