Klöckner stellt neues Jagdgesetz vor

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Klöckner stellt neues Jagdgesetz vor

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Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode das Bundesjagdgesetz ändern. Dabei geht es im Kern um nicht weniger als eine Zäsur bei der Bejagung des wiederkäuenden Schalenwildes im Wald.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat ihren Entwurf für die erste größere Novelle des Bundesjagdgesetzes seit 1976 vorgestellt. Zuvor hatte Sie Zustimmung des Bundeskabinetts für den Entwurf erhalten. Die Ministerin will das Jagdrecht in die aktuelle Zeit und die Zukunft führen. Beim emotionalen Thema des Forst-Jagd-Konflikts setzt sie auf Gleichberechtigung und Balance.

Es steht dramatisch um den Wald

Sie haben bei zahlreichen Ortsterminen flächendeckend entwaldete Gebiete gesehen, die unbedingt aufgeforstet werden müssten. „Wir starten die größte Aufforstungsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, so die Ministerin. Dafür nehme der Bund viel Geld in die Hand. Durch jagdliche Maßnahmen müsse verhindert werden, dass die Setzlinge übermäßig vom Reh- und Rotwild verbissen würden. Immerhin würden bundesweit 33 Prozent der Jungpflanzen verbissen.

Abstimmung zwischen Waldeigentümern und Jägern

Dazu setzt die Politik auf Eigenverantwortung. Waldeigentümer und Jagdpächter sollen vor Ort einen Abschusskorridor mit Mindest- und Maximal­abschuss festlegen und umsetzen. Wenn nötig, sollen Vegetations- oder Lebensraumgutachten eine valide Basis für die Abschussregelung bilden.

Wird keine Einigung erzielt, soll die Jagdbehörde eine verbindliche Abschuss­quote festlegen. Die Länder können darüber hinaus gehende Regelungen beschließen.

DJV kritisiert Entwurf

„Der Entwurf ist in Tendenzen wildfeindlich“, sagt DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Es entstehe der Eindruck, dass der zweifelsohne notwendige Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern nur mit dem Gewehr gelingen könne.

Doch „nicht jeder Verbiss ist also ein Schaden, denn auch das Wild hat ein Existenzrecht und muss in seinem Lebensraum Nahrung finden können“, so Müller-Schallenberg.
Immerhin begrüßt der DJV, dass der Entwurf nach der Verbändeanhörung auch eine Höchstgrenze beim Abschuss vorsieht, die verhindern soll, dass Wälder wildleer geschossen werden.

„Das Bundesjagdgesetz darf nicht zum Erfüllungsregelwerk einer einseitigen Forstpolitik werden“, so Müller-Schallenberg.

Er begrüßt außerdem, dass das Vegetationsgutachten, das von der Behörde notfalls zur Abschussfestsetzung herangezogen werden kann, um eine Lebensraumanalyse ergänzt werden soll.

Im Sinne der Forstwirtschaft

Der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) Georg Schirmbeck sagte, die geplante Novelle sei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nach der Verbändeanhörung habe sich der Entwurf „im Sinne der Forstwirtschaft weiterentwickelt“.

Abweichend von der jetzt vorgesehenen Mindestabschussplanung für Rehwild favorisiert der DFWR den Fortfall der behördlichen Abschussplanung für Rehwild.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), Hans von der Goltz fordert, dass die Jagd eine gemischte Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht.

Das müsse auch für Begleitbaumarten wie die Weißtanne gelten. Dazu bräuchte es aber weitgehend wildfreie Wälder. Denn Konzentratselektierer wie das Rehwild finden und verbeißen ungeschützte Douglasien oder Weißtannen. Warum der Gesetzentwurf keine Förderung von Einzelschutzmaßnahmen oder Zäunen vorsieht, ist aus jagdlicher Sicht nicht nachvollziehbar.

Der Entwurf bediene einseitig die Interessen der Waldbesitzer, so Hilmar Freiherr von Münchhausen von der Deutschen Wildtier Stiftung. Douglasie, Küstentanne oder Roteiche müssten aus seiner Sicht zumindest in den ersten Jahren geschützt werden.

Nachtzieltechnik und Infrarot-Aufheller

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass das Verbot von Nachtzieltechnik und Infrarot-Aufhellern für die Nachtjagd auf Schwarzwild aufgehoben wird. Blei in Büchsenmunition soll minimiert, aber dabei eine hinreichende Tötungswirkung gewahrt werden.

Schießübungsnachweis

Laut Gesetzentwurf soll zukünftig ein bundesweit einheitlicher Schießübungsnachweis für Gesellschaftsjagden zur Pflicht werden. Außerdem sollen die Jägerprüfungen in den einzelnen Bundesländern angeglichen werden, wobei die Prüfungsfächer Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit aufgewertet werden.

Zudem sollen nach Angaben der Ministerin die Bereiche Waldbau und Wildschadensvermeidungin der Jungjägerausbildung einen höheren Stellenwert erhalten.

Jagdhaftpflicht

Längts überfällig ist die geplante Anhebung der Mindestdeckungssumme bei der Jagdhaftpflichtversicherung auf 5 Mio. €. Die aktuelle Mindestdeckungssumme von 500 000 € gilt unter Fachleuten als völlig unzureichend.