Jagdgegner verurteilt
Weil er das Auto einer Treiberin zerstört hat, muss ein Mann eine hohe Geldstrafe zahlen.
Während einer Treibjagd Ende Januar 2018 in Hünxe am Niederrhein (Kreis Wesel, NRW) hatte ein Mann erst einen Jäger verbal bedroht und dann das Auto einer Treiberin mit einem Ast und einem Holzklotz massiv beschädigt (jagdpraxis.de berichtete).
Die Windschutzscheibe war zerborsten, ein Außenspiegel zersplittert und die Motorhaube mit Dellen übersät. Der Mann flüchtete nach der Tat in die Wohnsiedlung aus der er gekommen war und konnte weder von den Treibern, die ihn anfangs verfolgt hatten, noch von der Polizei ausfindig gemacht werden. In den Wochen danach ermittelte die Polizei allerdings weiter und befragte zahlreiche Zeugen.
Nun wurde der Täter vor Gericht gestellt und zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.800 Euro verurteilt. Außerdem muss er der Treiberin für den Schaden an ihrem Fahrzeug 2247 Euro bezahlen. Der Mann bestreitet die Tat.
Er hatte angegeben, dass eine Sau im Verlauf der Jagd seinen Gartenzaun zerstört habe. Daraufhin habe er seinen durch den Zaun entwischten Hund gesucht. Die Beleidigung der Jäger gab er allerdings zu.
Der Richter empfand die Aussage des Angeklagten als unglaubwürdig. Da er von Zeugen identifiziert werden konnte, war sich der Richter sicher, den Täter vor sich zu haben.
Michael Helmich, der die Jagd organisiert und geleitet hatte, zeigte sich im Gespräch mit jagdpraxis.de erfreut, dass der Mann seine rechtmäßige Strafe erhalten hat. Er hofft, dass dieses Urteil andere Gegner der Jagd in Zukunft abschrecken wird.
Foto: Michael Helmich