Brandenburg: Bereits 13 Saufänge genehmigt

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Brandenburg: Bereits 13 Saufänge genehmigt

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Um die hohen Schwarzwildbestände zu reduzieren, erlaubt das Land Brandenburg den Betrieb von Saufängen.

Seit September 2017 wurden in Brandenburg 13 Saufänge beantragt und genehmigt, wie das zuständige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft auf Nachfrage von jagdpraxis.de mitteilte. Das Land Brandenburg sieht die Notwendigkeit, die hohen Sauenbestände "unter Anwendung aller verfügbaren Möglichkeiten zu reduzieren." Grund dafür sind hohe Wildschäden in der Landwirtschaft und – seit einiger Zeit – die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest.

Der Fallenfang wird als ein ergänzendes und wirksames Instrument angeführt. Dabei wird der hohe Wirkungsgrad betont, der in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen zweifelsfrei belegt worden sei. Hier geht's zur Pressemeldung des Ministeriums.

Wer in Brandenburg mit Saufängen arbeiten will, muss eine Genehmigung beim Ministerium mit einem Formular beantragen. Diese Saufänge sind laut Ministerium alle im Einsatz. Für den Betrieb stellt das Land einen ausführlichen Praxisleitfaden zur Verfügung, in dem Anlage und Betrieb von Saufängen erläutert werden. Den Leitfaden mit vielen Informationen zu Bauweise, Betrieb oder Kirrgut sowie zahlreichen Bilder aus der Praxis finden Sie hier. Interessant ist, dass der Zufallsfangmechanismus abgelehnt wird, da auch Waschbären, Rehe oder Fasane die Kirrung annehmen. Eine Selbstauslösung lehnen die Autoren des Praxisleitfadens ab. Stattdessen soll der Fänger den Auslösemechanismus mit einer Auslöseleine betätigen.

Das Schwarzwild soll vor Ort erlegt werden und nicht mehr transportiert werden. Auch hier gibt es Anleitungen zum Vorgehen und den zu verwendenden Kalibern.

Symbolfoto: Gischott / pixelio