ASP-Verdacht in NRW

Lesezeit
1 minute
Bisher gelesen

ASP-Verdacht in NRW

Erstellt in
Kommentare

Aufregung im Münsterland. Nachdem ein Jäger in seinem Revier bei Nottuln (Kreis Coesfeld/NRW) zwei verendete Frischling entdeckt hatte, musste man von einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ausgehen.

Mitte August machte Hegeringleiter und Revierpächter Karl Weckendorf eine unappetitliche Entdeckung. In einem Graben seines Reviers  lagen zwei verendete, bereits verwesende Frischlinge!

Unverzüglich informierte der Jäger die Kreisveterinärbehörde in Coesfeld. Es wurde ein Treffen am Fundort vereinbart, die Amtstierärztin nahm dabei die beiden Kadaver unverzüglich zur weiteren Untersuchung in großen Plastiksäcken mit.

Fundstelle desinfiziert
Die Auffindestelle wurde mit Calcium­hydroxit desinfiziert. Dabei entdeckte die Veterinärin zudem in Plastik eingeschweißtes Wildbret mit der Aufschrift Rehrücken, das offenbar gemeinsam mit den Frischlingen entsorgt worden war.

Die Frischlinge wurden im Labor in Münster untersucht. Die gute Nachricht – es wurde keine Afrikanische Schweinepest festgestellt!

Da die beiden Wildschweine zahlreiche Knochenbrüche aufwiesen, geht man derzeit von einem Autounfall als Todesursache aus. Bis zur Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses durfte der Hegeringleiter landwirtschaftliche Betriebe nicht betreten.

Gefahr der Verschleppung
Im Gespräch mit Jagdpraxis wies der Veterinärdienst des Kreises Coesfeld die große Gefahr der Verschleppung der ASP durch Aufbrüche bzw. andere Wildkörperteile wie Läufe, Haupt oder Decke hin.

Wer Überreste von Wild an anderer Stelle als dem Erlegungsort entsorgt, provoziert damit zwei Probleme:
- wenn das Stück mit ASP infiziert ist, wird die Seuche einerseits in ein bislang womöglich sauberes Gebiet verschleppt,
- wo die Seuche evtl. bereits ausgebrochen ist, wird sie nicht bekämpft, weil niemand weiß, dass sie dort ausgebrochen ist.

Diese Gefahr besteht grundsätzlich immer, wenn Wild erlegt und anschließend in eine andere Region verbracht wird.

Tierische Nebenprodukte
„Wer Wild zu Hause aufbricht oder aus der Decke schlägt, darf weder Aufbruch noch andere Körperteile im Revier entsorgen“, appellieren die Coesfelder der Amtstierärzte an alle Jäger. Die Teile gelten dann rechtlich als tierische Nebenprodukte, die über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden müssen.

Wenn die ASP in Nordrhein-Westfalen mit seinen zahlreichen Schweinemastbetrieben ausbrechen sollte, hätte das schwerste wirtschaftliche Konsequenzen. Nicht nur die Landwirtschaft und deren vor- und nach­gelagerte Bereiche wie Landmaschinenhersteller oder Lebensmittel­industrie müssten immense Verluste befürchten.

Vom Borkenkäfer befallenes Holz könnte bei einem Betretungsverbot für Wälder nicht mehr abgefahren werden und Jäger könnten ihre Reviere nicht mehr betreten – um nur zwei Beispiele zu nennen.