Wölfin von Jäger legal getötet

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Wölfin von Jäger legal getötet

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In Niedersachsen ist eine Wölfin aus dem Herzlaker Rudel getötet worden. Die Entnahme ist laut Landesumweltministerium vollumfänglich vom Bundesnaturschutzgesetz gedeckt.

In der Nacht von Mittwoch (10.2.) auf Donnerstag (11.2.) ist eine Wölfin bei Löningen (LK Cloppenburg/Niedersachsen) legal getötet worden.

Ausnahmegenehmigung liegt vor

Für das Territorium des Herzlaker Rudels lag eine gültige Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines männlichen Wolfes (GW1111n) vor, da in dem Bereich seit 2018 rund 500 Schafe von Wölfen getötet worden sind.

Dabei ließen sich die Wölfe auch nicht von Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen (120 cm) oder Herdenschutzhunden aufhalten.

Die Ausnahmegenehmigung ist laut Umweltminister Lies derzeit ausgesetzt, um zu beobachten, wie sich das Riss-Geschehen entwickelt.

Sollten die Risse fortgesetzt werden, wird die Ausnahmegenehmigung wieder in Kraft gesetzt.

Jägerschaft eingebunden

Der Vollzug wurde vor Ort von den zuständigen Kreisjägermeistern koordiniert und offenbar von einem Jäger ausgeführt. Um den Schützen oder die Schützin vor Übergriffen zu schützen, wird die Identität nicht bekannt gegeben. Es ist aber sichergestellt, dass eine Person mit Jagdschein den Abschuss tätigte.

Rechtlich einwandfrei

Dass nun eine Fähe statt des Rüden mit der Kennung GW1111n getötet wurde, ist vom Bundesnaturschutzgesetz laut Umweltminister Olaf Lies (SPD) vollumfänglich gedeckt.

Da eine sichere Identifizierung eines Wolfs-Individuums im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann eine Identifizierung nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen.

Das heißt, dass Wölfe, die sich im festgelegten Zeitraum im definierten Umfeld aufhalten, getötet werden dürfen.

Kritik von Grünen, WWF und NABU

Die Umweltverbände WWF und NABU kritisierten das Wolfsmanagement als intransparent und artenschutzrechtlich fragwürdig. Derzeit wisse niemand, wie viele und welche Wölfe auf den geheimen Abschusslisten der Landesregierung stünden.

Statt eines Abschusses verweisen sie auf den Ausbau der Herdenschutzmaßnahmen.

Auch der frühere niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) übte Kritik am Abschuss. Er weist darauf hin, dass eine weibliche Wölfin statt des besagten Rüden getötet worden sei und sich der Umweltminister "auf sehr dünnes Eis" begebe. Er warnte auch die Jäger vor gerichtlichen Konsequenzen.

Handlungsfähiger Staat

Die CDU lobte die Maßnahme und sprach davon, dass der Staat Handlungsfähigkeit bewiesen habe. Jetzt müsse die Anonymität des Schützen gewahrt bleiben.

Die Jagd war beschränkt auf fest definierte Teile des Territoriums des Herzlaker Rudels. Sie umfassen:

· den Landkreises Cloppenburg: Stadt Löningen, Gemeinde Lastrup

· den Landkreises Osnabrück: Gemeinden Berge, Bippen, Menslage

· den Landkreises Emsland: Gemeinden Herzlake, Dohren, Lähden, Hüven, Lahn.

Aus Gründen des Tierschutzes ist sie zeitlich befristet bis zum 15. Apr. 2021.

Der Kadaver vom NLWKN geborgen und genetisch untersucht.