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ASP: Restriktionszonen vergrößert
Nachdem der Ausbruch außerdem des Kerngebietes bestätigt wurde, gibt es nun zwei Kerngebiete und ein zusammenhängendes gefährdetes Gebiet. Das bisherige gefährdete Gebiet wurde in nördlicher Richtung bis Märkisch-Oderland verlängert und umschließt nun Frankfurt (Oder).
Nach dem ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschein im Landkreis Märkisch-Oderland, der am 30. September amtlich festgestellt wurde, werden die sogenannten Restriktionszonen in Brandenburg jetzt vergrößert.
Die Europäische Union hat per Durchführungsbeschluss, der heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, den Brandenburger Vorschlag für die erweiterte ASP-Gebietskulisse gebilligt.
Die von der Änderung des Seuchengebietes betroffenen Landkreise und kreisfreie Stadt werden ihre Tierseuchen-Allgemeinverfügungen jetzt entsprechend anpassen. Mit diesen Allgemeinverfügungen werden auch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP sowie zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Hausschweinepopulation und der Wildschweinpopulation angeordnet.
Das erste Kerngebiet um die Fundorte bei Sembten im Landkreis Spree-Neiße und nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree hat eine Fläche von rund 150 Quadratkilometern.
Das zweite Kerngebiet um den Fundort in Bleyen im Landkreis Märkisch-Oderland hat eine Fläche von rund 45 Quadratkilometern.
Das jetzt festgelegte Seuchengebiet (sogenanntes gefährdete Gebiet) hat eine Fläche von rund 2.200 Quadratkilometern.