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Nachtsicht-Technik im Jagdbetrieb

Im gerade geänderten Waffengesetz sind u. a. gravierende Neuerungen rund um das Thema Nachtsicht-Technik enthalten. Danach sind der Erwerb, Besitz und Umgang mit sog. Auf- und Vorsatzgeräten waffenrechtlich nicht länger verboten.

Das bedeutet, dass man mit diesen Geräten auch auf Schießständen üben darf – wenn diese nach den Corona-Einschränkungen demnächst wieder geöffnet werden.

Waffengesetz geändert

Schalldämpfer für Langwaffen darf man künftig allein auf Jagdschein, also ohne Voreintrag erwerben. Danach muss man den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden – wie bei Langwaffen.

Die Behörde trägt den Schalldämpfer dann in die Waffenbesitzkarte ein. Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden – und zwar ausschließlich im Rahmen der Jagd bzw. des jagdlichen Übungsschießens.

Niederösterreich erlaubt Nachtzieltechnik

Um die stark gestiegenen Schwarzwildbestände effektiver bejagen zu können, wird in Niederösterreich der Einsatz von Nachtzieltechnik für vorerst vier Jahre flächendeckend erlaubt.

Begründet wird die Entscheidung mit den gestiegenen Wildschäden und den damit verbundenen Schwierigkeiten für die Landwirte sowie die Sorge vor einer Ausbreitung der ASP, die bereits im benachbarten Ungarn aufgetreten ist.