Jagdhaftpflicht

Jagdhaftpflicht 2026/27: Ärger vorprogrammiert

Seit mehr als 30 Jahren befassen wir uns einmal im Jahr intensiv mit allen Fragen rund um das wichtige (aber im Jahr des Jägers meist wenig beachtete) Thema der Jagdhaftpflicht-Versicherung (JHV). Der Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Recherchen ist nicht zufällig immer im Dezember – denn spätestens bis zum Jahreswechsel muss man seinen laufenden Vertrag beim bisherigen Versicherer kündigen. Aus welchem Grund auch immer. Ein solcher könnte – ganz profan –

Vergleichstest: Jagdhaftpflichtversicherungen

Seit über 30 Jahren gibt es Kritik an der uralten und längst überfälligen Mindest-Deckungssumme der JHV (500.000 € für Personen- und 50.000 € für Sachschäden) – ein Relikt aus der Steinzeit des Versicherungsrechts.

Dadurch lässt es der Gesetzgeber bis heute zu, dass es im Jagdbetrieb zu menschlichen Tragödien kommen kann, weil Geschädigte auf berechtigten Ansprüchen sitzen bleiben, weil Jäger nicht ausreichend versichert sind.