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Hessen will Totschlagfallen verbieten

Das geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei hervor.

Bei Totschlagfallen bestehe die Gefahr, dass Tiere nicht augenblicklich getötet würden. Außerdem wird bemängelt, dass diese nicht selektiv fangen.

Insofern könne auch statt eines Steinmarders ein geschützter Baummarder getötet werden. Zudem gebe es mit Lebenfallen eine adäquate Alternative zur Bejagung des Raubwildes.

Nachtsicht-Technik im Jagdbetrieb

Im gerade geänderten Waffengesetz sind u. a. gravierende Neuerungen rund um das Thema Nachtsicht-Technik enthalten. Danach sind der Erwerb, Besitz und Umgang mit sog. Auf- und Vorsatzgeräten waffenrechtlich nicht länger verboten.

Das bedeutet, dass man mit diesen Geräten auch auf Schießständen üben darf – wenn diese nach den Corona-Einschränkungen demnächst wieder geöffnet werden.