Waffengesetz geändert
Schalldämpfer für Langwaffen darf man künftig allein auf Jagdschein, also ohne Voreintrag erwerben. Danach muss man den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden – wie bei Langwaffen.
Die Behörde trägt den Schalldämpfer dann in die Waffenbesitzkarte ein. Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden – und zwar ausschließlich im Rahmen der Jagd bzw. des jagdlichen Übungsschießens.