Wolf in Schleswig-Holstein soll erlegt werden

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Wolf in Schleswig-Holstein soll erlegt werden

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Ein Wolf soll in Schleswig-Holstein seit Sommer 2018 mindestens 27 Nutztiere (vor allem Schafe, ein Kalb, ein Rind) in den Landkreisen Pinneberg, Steinburg und  Rendsburg-Eckernförde sowie auf Hamburger Stadtgebiet gerissen haben. Der Rüde hatte wiederholt durch Elektrozäune geschützte Nutztiere gerissen.

Das geht aus einer Dokumentation des schleswig-holsteinischen Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hervor, die der NDR aufbereitet hat.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) will aus Gründen des Artenschutzes verhindern, dass "bestimmte Verhaltenspraktiken" in die Wolfspopulation gelangen. Damit ist das Überwinden von Elektrozäunen gemeint. Wenn ein Wolf mehrfach solche Zäune überwindet, gilt sein Verhalten als problematisch.

Da immer wieder der Wolf mit der Kennung GW924m (German Wolf 924 male / Deutscher Wolf 924 männlich) für Risse verantwortlich war, wurde er als problematisch eingestuft. Es wäre deutschlandweit der erste Wolf, der wegen wiederholter Nutztierrisse getötet wird.

Jäger für Abschuss gesucht

Zwar gehe laut Minister Albrecht "Prävention vor Abschuss" - doch in manchen Fällen sei der Abschuss die letzte Option. Momentan befindet sich das Ministerium auf der Suche nach Jägern, die den Abschuss tätigen können.

Die Landesjägerschaft hat zugesagt, in den eigenen Reihen nach Jägern zu suchen, die diese Aufgabe übernehmen wollen. Laut Landesjagdverband Schleswig-Holstein gibt es "Jäger und Jägerinnen, die sich bereit erklären würden, die Aufgabe zu übernehmen.“ Das Ministerium habe die Wahrung der Anonymität der Personen zugesagt.

Der schleswig-holsteinische Jägerpräsident Wolfgang Heins erklärte gegenüber den Lübecker Nachrichten, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass er selbst den Auftrag übernehme. Heins ist auch Kreisjägermeister in Pinneberg, wo der Wolf sein Hauptstreifgebiet hat.

Da ein Jäger in der Praxis nie sicher sein kann, tatsächlich den Wolf mit der Kennung GW924m vor sich zu haben, wird das LLUR vermutlich eine Abschussgenehmigung für die Region, in der der Wolf im vergangenen halben Jahr unterwegs war, aussprechen. Die Genehmigung wird wahrscheinlich auch zeitlich befristet.

Auf dieses Verfahren hat sich eine Arbeitsgruppe aus Experten von Bund und Ländern geeinigt. Sobald aber ein Rudel in einem Gebiet sesshaft ist, könnte diese Praxis nicht mehr durchgeführt werden.

Foto: pixabay.com