Schonzeitaufhebungen rechtzeitig beantragen!

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Schonzeitaufhebungen rechtzeitig beantragen!

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Tauben und Rabenkrähen können in der Landwirtschaft beträchtliche Schäden verursachen. Um das zu vermeiden gilt es, die Aufhebung der Schonzeiten rechtzeitig zu beantragen.

Die Landwirtschaft befürchtet, dass es in den kommenden Wochen durch Ringeltauben bei den Leguminosen wie Erbsen oder Sojabohnen zu massiven Schäden kommen kann. Auch Gemüsekulturen werden von Taubenschwärmen gern heimgesucht. Erhebliche Ausfälle drohen aber auch bei Mais und Spargel. Rabenkrähen ziehen die frisch aufgelaufene Maissaat noch bis zu einer Pflanzenhöhe von zehn Zentimetern aus dem Boden, auch für die Spargelernte der kommenden Wochen drohen Verluste durch die schwarzen Vögel.

Antragsfrist steht nun bevor

Um gegen Taubenschäden vorzugehen, kann die zuständige Untere Jagdbehörde auf Antrag die Bejagung von Jung­tauben ab dem 1. Mai durch eine Ausnahmegenehmigung ermöglichen. Voraussetzung ist die Angabe der jeweils bislang geschädigten Flurstücke, bei Erstanträgen wird auch die Stellungnahme der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung eingeholt.

"Gerupfter" Maisschlag - so sieht es aus, wenn Krähen über die Jungpflanzen herfallen. (Foto: K. Theobald)
Wenn Krähen sich in jungem Mais niederlassen, bleibt wenig übrig. (Foto: K. Theobald)

 

Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit von Beizmitteln kam es beim Anbau von Mais durch Schädigung der Rabenkrähen im Vorjahr zum Teil zu massiven Verlusten. Die Landwirte gehen leider davon aus, dass sich dies auch 2021 wiederholen wird. Auch in solchen Fällen kann die zuständige Untere Jagdbehörde auf Antrag die Letalvergrämung aufgrund übermäßiger Wildschäden genehmigen.

Landwirte brauchen Hilfe

Generell sind die Anträge mit Blick auf das Bearbeitungsprozedere so früh wie möglich zu stellen, denn aus anfänglich kleinen Ereignissen können sich schnell große Schäden entwickeln. Darüber hinaus sind erlegte Ringeltauben und Rabenkrähen im Rahmen der Streckenmeldung gesondert anzugeben, um die Notwendigkeit und den Erfolg der Schonzeitaufhebung auch zu dokumentieren. In jedem Fall ist das gemeinsam abgestimmte Handeln zwischen Landwirten und Jägern vor Ort auch in dieser Frage entscheidend – bitte nehmen Sie dazu umgehend Gespräche mit „Ihren“ Landwirten auf!