Niedersachsens Jägerpräsident für Wolfsabschuss

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Niedersachsens Jägerpräsident für Wolfsabschuss

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Jäger und Bauern unterstützen den niedersächsischen Umweltminister.

Der Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, Helmut Dammann-Tamke, spricht sich für einen Abschuss des Leitwolfes aus dem Rodewalder Rudel aus. Umweltminister Olaf Lies (SPD) hatte den Abschuss vor kurzer Zeit angekündigt.

In einem Gespräch mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erklärte Dammann-Tamke: " Wenn Wölfe schon auf Rinder losgehen, dann ist die Akzeptanz dieses unter strengem Naturschutz stehenden Raubtiers in der Bevölkerung gefährdet. Wenn ein Rudel sich auf Nutztierrisse spezialisiert hat, sieht sogar die sehr strenge Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie) Ausnahmen vor. "

Der Jägerpräsident ist der Überzeugung, dass die Population reguliert werden müsse, da sonst die Balance im Natur- und Artenschutz gefährdet sei. Doch obwohl er die Entscheidung des Ministers unterstützt, betonte er, dass sich die Jäger aus der Debatte über den Wolf heraushalten sollten. Denn sonst würde man sehr schnell so dargestellt, als ob man als Jäger nur schießen und nicht die Natur erhalten wolle.

Es sei Aufgabe der Politik, das Problem zu lösen. Als Vorbild nannte er Frankreich, wo der Wolfsbestand bereits seit Jahren durch Abschüsse reguliert werde.

Landwirte wollen ganzes Rudel schießen

Das Landvolk Mittelweser (Bauernverband) fordert sogar den Abschuss des gesamten Rudels. Die Landwirte sind der Auffassung, dass der Abschuss des Leitwolfes nicht ausreichen würde.

Schließlich lebten drei erwachsene Wölfe in dem Rudel und könnten ihr Wissen an die Jungwölfe weitergeben. Das Rudel sei mittlerweile nicht mehr nur eine Gerfahr für die Weidetiere, sondern latent auch für die in der Region lebenden Menschen. Das berichtet der NDR.

Leitwolf überwindet gesicherte Zäune

Der Wolf aus dem Rodewalder Rudel ist dafür bekannt, nicht nur Schafe und Ziegen, sondern auch Pferde und Kälber zu reißen. Dazu hat er bereits mehrmals nachweislich besonders gesicherte Zäune überwunden.

In Niedersachsen sieht man nun die Gefahr, dass er diese Fertigkeiten an die Jungtiere in seinem Rudel weitergeben könnte. Das würde massive Auswirkungen für Weidetierhalter in den betroffenen Gebieten im Landkreis Nienburg, im Heidekreis sowie in der Region Hannover und darüber hinaus haben.

Artenschutzrechtlich begründete Ausnahmegenehmigung

Daher hat Umweltminister Olaf Lies (SPD) im Januar angeordnet, den Wolf mit der Kennung GW717m töten zu lassen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat daraufhin eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW 717m verfasst.

Darin wird begründet, warum der Wolf getötet werden soll - und wie der Abschuss durchgeführt werden soll. Hier finden Sie die Pressemitteilung des Ministeriums und einen Link zur Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 28. Februar im Landkreis Nienburg, im Heidekreis sowie in der Region Hannover.

Ausnahmegenehmigung
Die Ausnahmegenehmigung wurde am 11. Februar veröffentlicht.

 

Angriffe auf wehrhafte Rinder

Ein wesentlicher Aspekt ist, dass der Wolf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden angegriffen und dabei Beute gemacht hat. Denn im Vergleich zu Schafen oder Ziegen können sich Rinder teilweise gegen Wölfe wehren. Zumindest ist ein Angriff mit größeren Gefahren verbunden als der Riss eines Schafes.

Mit der Tötung des Wolfes sollen auch die wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter geschützt werden. Wenn der Wolf nicht getötet würde, würden die Risse kontinuierlich fortgesetzt.

Der niedersächsische NABU-Vorsitzende, Dr. Holger Buschmann, kritisierte die Informationspolitikmdes Ministers. "Die Öffentlichkeit möchte auch über die sachlichen und fachlichen Abwägungen informiert werden." Aufgrund der heftige Kritik hat sich das Ministerium nun entschlossen, die Ausnahmegenehmigung zu veröffentlichen.

Wie erkennt man den richtigen Wolf?

Wenn man den Fall aus praktischer Sicht betrachtet, drängt sich sofort eine Frage auf: Woran erkennt der beauftragte Jäger oder Förster, dass er den Wolf mit der Kennung GW717m vor sich hat. Aus dem Ministerium heißt es dazu, dass die Identifizierung über optische Merkmale erfolgen soll. Vermutlich ist der Wolf also anhand seiner Fellzeichnung zu identifizieren.

Ob eine einzelne Person oder eine Gruppe mit dem Abschuss beauftragt wurde, teilt das Ministerium nicht mit. Damit soll die Identität der Person, die den Abschuss vornimmt vor Repressalien geschützt werden.

In der Ausnahmegenehmigung heißt es, dass die "Entnahme (...)  im Umfeld von Weiden mit aktuellem Weidebetrieb vorzunehmen" ist. Das habe laut Ministerium aber nicht den Hintergrund, dass andere Wölfe in Zukunft die Weiden mit Gefahr in Verbindung bringen würden. Es soll nur die Individualisierung erleichtern.

Ausnahmegenehmigung liegt auf Eis

Der Minister hat die Ausnahmegenehmigung allerdings vor wenigen Tagen ausgesetzt, um eine juristische Klärung durch das Verwaltungsgericht Oldenburg abzuwarten. Zwei anerkannte Naturschutzvereinigungen haben gegen die Ausnahmegenehmigung beim NLWKN Widerspruch erhoben, eine der Vereinigungen hat zusätzlich einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz beantragt.

Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Oldenburg rechtshängig. Das Verwaltungsgericht wird jetzt zu entscheiden haben, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen ist. Der Umweltminister ist überzeugt, dass die Ausnahmeentscheidung juristisch fundiert ist.

Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts werde man den Wolf aber nicht schießen. Das Wolfs-Monitoring läuft erstmal weiter.