Niedersachsen fördert Schwarzwildjagd finanziell
Um die Schwarzwildbestände im Land zu senken, zahlt das Niedersachsen Geld für Fallwildsuche, Hundeeinsatz und erhöhten Abschuss.
In Niedersachen stellt die Schweinefleischproduktion einen wichtigen Wirtschaftszweig dar. Entsprechend groß ist die Sorge vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Land. Die Landresregierung will die Schwarzwildbestände so weit absenken, dass eine Ausbreitung der ASP möglichst unterbunden wird. Schließlich verringert sich die Gefahr der Ausbreitung, je weniger Sauen in einer Region leben.
Für den Mehraufwand, der Jagdausübungsberechtigten und Hundeführern entstehen würde, will das Land daher eine finanzielle Unterstützung gewähren.
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:
50 Euro pro gefundener Sau
Eine intensive, möglichst systematische Fallwildsuche ist für die frühzeitige Erkennung eines Ausbruches unerlässlich. Jede Fallwildsuche trägt zur Früherkennung bei. Aber eine Verpflichtung zur Fallwildsuche hat der Jagdausübungsberechtigte nicht.
Wer sich an Fallwildsuche und Beprobung beteiligt, bekommt den Aufwand vergütet. Die Höhe der Entschädigung beträgt 50 Euro pro gefundenem Tier. Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.
Mehrabschuss von Schwarzwild aller Altersklassen
Das Land möchte eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes erreichen, um die Infektionskette im Falle eines möglichen Ausbruchs der ASP zu unterbinden. Dazu sollen mehr Sauen erlegt werden. Wem das gelingt, kann eine Entschädigung für den nötigen Mehraufwand in Höhe von 50 Euro pro Tier beantragen.
Voraussetzung ist hier, dass im Einzelrevier im Jagdjahr 2018/19 (und den folgenden) mehr Sauen erlegt werden als im Durchschnitt der drei Jagdjahre 2014/15, 2015/16 und 2016/17. Die Zahlen sind aus der jährlichen Meldung an die Landkreise vorhanden. Jede zusätzliche Sau wird mit 50 Euro vergütet. Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.
Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden
Eine effektive Bejagung durch Erlegung möglichst mehrerer Wildschweine einer Rotte bei der Beunruhigung durch Hunde ist bei abgestimmten revierübergreifenden Jagden möglich. Nur bei dieser Förderung wird die Aufwandsentschädigung auch Bund, Land, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen gewährt, da sie die Hundeführer erreicht und der Einsatz der Hunde revierübergreifend stattfindet.
Die Höhe der Entschädigung liegt bei 25 Euro pro Einsatztag eines Jagdhundes. Voraussetzung ist hier, dass mindestens fünf direkt aneinander grenzende Jagdbezirke oder mindestens zwei mit einer Gesamtfläche von 2.000 Hektar gemeinsam an einem Drückjagdtermin jagen. In diesem Fall wird ein Antrag für alle Reviere gestellt. Die Antragstellung ist während des laufenden Jagdjahres möglich.
Jeder Jagdausübungsberechtigte kann Anträge an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Auszahlungsbehörde) in Hannover stellen. Anders als bei sonstigen Subventionsmaßnahmen ist kein Antrag vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Der Antrag kann also auch nachträglich eingereicht werden. Die Möglichkeit, Aufwand geltend zu machen, gilt für alles erlegte oder gefundene Schwarzwild seit 1. April 2018.
Das Land hat jährlich rund 1,9 Millionen Euro für die drei Maßnahmen bereitgestellt. Das Geld kommt laut Ministerium nicht aus der Jagdabgabe, sondern aus einem eigenen Haushaltstitel.
Fragen - unter anderem zu Voraussetzungen der Anträge - beantwortet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Weitere Informationen sowie die Anträge stehen auch zum Download bereit unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/18.html .
Das geht aus einer Pressemeldung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums hervor.