Blinde Jagdlust?

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Blinde Jagdlust?

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Ein Jäger wird zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er irtümlich zwei Pferde erschossen hat.

Ein Jäger muss eine Geldstrafe von 10.000 Euro zahlen, weil er im Herbst 2017 aus Versehen zwei Pferde erschossen hat. Das berichtet der Trierische Volksfreund.

Ein Jäger aus Köln ging bei Katzwinkel (Landkreis Vulkaneifel/Rheinland-Pfalz) auf die Jagd. Auf dem Ansitz erblickt er etwa eine Stunde vor Sonnenaufgang auf einer Weide zwei Sauen. Er schießt aus gut 100 Metern und trifft. Als er an die Tieren herantritt, muss er feststellen, dass er anstelle von Wildschweine zwei Pferde mit sauberen Schüssen getötet hatte. Er meldete sich bei der Polizei. Anschließend bat er die Eigentümerin um Entschuldigung und zahlte eine Entschädigungt.

Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen der grundlosen Tötung eines Wirbeltiers, tateinheitlich mit Sachbeschädigung in zwei tatmehrheitlichen Fällen an. Das bedeutet, dass er wegen Sachbeschädigung und wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt wurde.

In der Verhandlung betonte der Mann, erschüttert gewesen zu sein, als er die Folgen seiner Schüsse realisierte. „Es hat ihm ehrlich leid getan“, zitiert die Regionalzeitung Richterin Julia Schmitz-Garde. Anschließend wurde erörtert, ob der Jäger nicht erkennen konnte, dass es sich um Pferde handelte. „Er muss aus blinder Jagdlust losgeschossen haben“, vermutet Julia Schmitz-Garde laut Trierischem Volksfreund.

Der Mann sei zwar strafrechtlich nicht vorbelastet, habe den Schaden wieder gut gemacht und seine Tat ehrlich bereut. Da er aber zwei Mal bei schlechter Sicht abgedrückt habe, sprach ihn die Richterin schuldig. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Bis Mittwoch hat der Jäger noch Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

Hier geht's zum Bericht im Trierischen Volksfreund.

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de