Verbot

Hessen will Totschlagfallen verbieten

Das geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei hervor.

Bei Totschlagfallen bestehe die Gefahr, dass Tiere nicht augenblicklich getötet würden. Außerdem wird bemängelt, dass diese nicht selektiv fangen.

Insofern könne auch statt eines Steinmarders ein geschützter Baummarder getötet werden. Zudem gebe es mit Lebenfallen eine adäquate Alternative zur Bejagung des Raubwildes.

EU beschließt Bleischrotverbot

Auch Deutschland hat für den Vorschlag gestimmt. Durch das Verbot soll der Eintrag von Blei und die Gewässer und die Vergiftung von Vögeln verhindert werden. Das Verbot tritt nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft.

In Berlin hatten Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium lange um die deutsche Position gerungen. Das Umweltministerium argumentierte, dass Blei möglichst bald aus der Umwelt zu verbannen sei.

EU will Bleiverbot

Darüber ist es zu einem Streit zwischen Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium gekommen. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte, dass bleihaltige Munition durch die Jagd in die Umwelt komme und jährlich unzählige Vögel vergifte.

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hingegen argumentierte, dass Geschosse, die nicht aus Blei seien, eine schlechtere Tötungswirkung hätten und daher großes Tierleid verursachen könnten, wenn die Tiere nicht sofort nach dem Schuss verenden.

Brandenburger dürfen doch jagen

Auch in Brandenburg sollen Jäger weiterhin zum Einzelansitz gehen oder allein auf Wild pirschen dürfen. Das teilte das Umweltministerium in Potsdam den zuständigen Landratsämtern mit.

Zuvor hatte es Irritationen gegeben, da das Umweltministerium den Landratsämter auch ein Verbot der Einzeljagd empfohlen hatte. Das war kurios, denn einerseits ist die Ansteckungsgefahr beim Einzelansitz in Feld und Wald gering.