EU beschließt Bleischrotverbot

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EU beschließt Bleischrotverbot

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Die EU-Staaten haben sich für ein Verbot bleihaltiger Schrotmunition an Feuchtgebieten beschlossen. Es gilt eine zweijährige Übergangszeit.

Auch Deutschland hat für den Vorschlag gestimmt. Durch das Verbot soll der Eintrag von Blei und die Gewässer und die Vergiftung von Vögeln verhindert werden. Das Verbot tritt nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft.

In Berlin hatten Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium lange um die deutsche Position gerungen. Das Umweltministerium argumentierte, dass Blei möglichst bald aus der Umwelt zu verbannen sei.

Koalition lange uneinig
Das Landwirtschaftsministerium wies auf die schlechtere Tötungswirkung von nicht-bleihaltiger Munition und damit verbundenes Tierleid hin. Letztlich einigten sich Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) auf eine dreijährige Übergangsfrist. In dieser Zeit sollten Alternativen zur bleihaltigen Schrotmunition weiter erprobt werden.

Dieser Kompromiss fand in der EU aber wohl keine Mehrheit. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte: "Vor diesem Hintergrund und um das grundsätzliche Anliegen in der Umsetzung nicht weiter zu verzögern, hatten sich das BMEL und das BMU gemeinsam dazu entschlossen, dem Entwurf der Kommission zum Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten zuzustimmen, auch wenn dieser den deutschen Vorschlag nicht aufgreift."

Der Teufel steckt im Detail
Die europäische Jägervereinigung FACE (Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU) weist darauf hin, dass durch die nun beschlossene Regelung viele Tücken im Detail lauern.

So wird der Einsatz bleihaltiger Munition über Feuchtgebieten und in einer Pufferzone von 100 Metern zukünftig verboten. Da ber auch Pfützen nach einem Regenschau per EU-Defition in diesem Fall als Feuchtgebiet gelten, schränkt die Regelung den Einsatz bleihaltiger Schrotmunition massiv ein.

Komplettes Bleiverbot durch die Hintertür
Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert dieses komplette Bleiverbot für Schrotmunition durch die Hintertür. Das Verbot hat auch Auswirkungen auf Schießstände: Liegen diese in einer Pufferzone, ist die Verwendung von Bleischrot verboten.

Rechtliche Bedenken
Als rechtlich problematisch erweist sich eine Beweislastumkehr zu Lasten des Jägers beim Mitführen von bleihaltiger Schrotmunition: Hat er diese bei einer Kontrolle in der Nähe von Feuchtgebieten dabei, soll die Unschuldsvermutung ausgehebelt werden.

Der Jäger muss künftig nachweisen, dass er die Munition nicht zur Anwendung gebracht hat. Diese Beweislastumkehr verstößt laut DJV gegen rechtsstaatliche Grundsätze, wenn ein Verstoß gegen die Verordnung sanktioniert wird.

Verstöße schwer zu sanktionieren
Die unklare Definition eines Feuchtgebietes macht es außerdem unmöglich, einen Verstoß wirksam zu sanktionieren. Denn eine Sanktion darf nur verhängt werden, wenn klar ist, was erlaubt ist und was nicht.

Der Anwendungsbereich gegenüber dem Endverbraucher (d.h. Jäger) geht außerdem deutlich über das hinaus, wofür die REACH-Verordnung eigentlich gedacht ist - sie richtet sich gegen die Verwendung von Chemikalien durch industrielle Anwender.