Verfahren gegen Polizisten eingestellt

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Verfahren gegen Polizisten eingestellt

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Am Gründonnerstag 2019 wurde Jäger Dieter W. bei der berechtigten Jagd­ausübung auf einem Friedhof in Bochum-Gerthe von Polizisten erschossen. Seine Witwe will die im Februar erfolgte Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen. Der Fall wirft bis heute viele Fragen auf.

Am späten Nachmittag des 18. April 2019 betrat Dieter W. gemeinsam mit seiner Frau den Friedhof in Bochum-Gerthe, wo er eine Ausnahmegenehmigung zur Jagd auf Kaninchen hatte. Als das Ehepaar den Friedhof gegen 18 Uhr verlassen will, kommt es zu einem verhängnisvollen Zwischenfall.

Während Dieter W. mit seiner Frau auf dem Friedhof war, hatten offenbar zwei Personen unabhängig voneinander die Polizei gerufen und von einem bewaffneten Mann berichtet.

Mehrere Streifenwagen mit Einsatzkräften in Uniform und Zivil fuhren daraufhin zum Friedhof. „Wir waren völlig überrascht von den Polizisten, hatten sie nicht bemerkt,“ erklärt Frau W. im Gespräch mit unserer Redaktion.

Zwei Polizisten pirschen sich bis auf wenige Meter an Dieter W. heran, hinter zwei große Grabsteine geduckt, rufen die Beamten: „Polizei, Waffe weg, auf den Boden!“ So beschreibt es die Witwe des Verstorbenen, die in diesem Moment  nur wenige Meter neben ihrem Mann stand.

Die Polizisten waren lediglich an kugelsicheren Westen mit der teilweise verdeckten Aufschrift Polizei zu erkennen. Nach Angaben seiner Frau hält Dieter W. seine Kleinkaliber-Waffe zu diesem Zeitpunkt in der rechten Hand am Vorder­schaft eng am Körper.

Der Lauf zeigt nach oben. Als er der Aufforderung der Beamten folgt, die Waffe auf den Boden werfen will und sich dazu etwas bückt, brechen zwei Schüsse. Er fasst sich an die Brust und stürzt zu Boden, Blut spritzt aus der Wunde.

Eine Kugel hat die Hauptschlagader getroffen, wie Ärzte im Bochumer Klinikum Bergmannsheil später feststellen. Wer den tödlichen Schuss abgab, lässt sich nur schwer rekonstruieren, so steht der Verdacht im Raum, ein etwa 40 m entfernter Polizist habe den tödlichen Schuss aus einer MP abgegeben.

W. wird nach Aussage der Polizei sofort notärztlich behandelt und mit einem Rettungswagen ins Bergmannsheil gebracht. Seine Frau darf ihn nicht im Rettungsfahrzeug begleiten.

Dieter W. stirbt zwei Tage später im Krankenhaus. Die Ärzte können ihn nicht retten. Was in dieser Situation einen Schuss rechtfertigt, fragt sich die Witwe bis heute.

Gab es eine Bedrohungslage ?
Es kommt sehr selten vor, dass die Polizei in Deutschland von der Schusswaffe Gebrauch macht und auf Menschen schießt. Grundlage dafür kann immer nur eine Bedrohung für die Beamten sein.

Auch wenn die Polizei in Gerthe zu einer unklaren Situation gerufen wurde, bleibt es bis heute ein Rätsel, warum sich die Beamten von Dieter W. bedroht fühlten. Laut Esse­ner Polizei, die den Fall aus Gründen der Neutralität übernahm, ist davon auszugehen, dass „die Beamten von einem gegenwärtigen Angriff ausgehen konnten und daher berechtigt waren, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.“

In der Pressemitteilung steht: „Als sich zwei uniformierte Beamte dem später Geschädigten näherten, wurde dieser zweimal aufgefordert, sofort die Waffe hinzulegen. Als er trotzdem die Waffe hob, schossen beide Beamte.“

Das widerspricht allerdings dem, was Frau W. auf dem Friedhof erlebte. Als die Beamten ihren Mann aufforderten, seine Waffe niederzulegen, sei er dieser Aufforderung nachgekommen.

Er hatte die Waffe in einer Hand und war im Begriff, diese abzulegen. Dazu bückte er sich. Er hätte gar keinen Schuss abgeben können, weil er nur eine Hand an der Waffe hatte und sei den Aufforderungen der Polizei unmittelbar nachgekommen.

Jagd im städtischen Umfeld
Natürlich stellt sich die Frage, warum Dieter W. trotz anwesender Besucher am Gründonnerstag mit der Waffe über den Friedhof ging. Zudem wäre es sicher ratsam gewesen, die örtliche Polizei im Vorfeld kurz telefonisch über seine Anwesenheit zu informieren – wie viele Jäger es handhaben, die sich auf städtischen Friedhöfen um Kaninchen kümmern. Möglicherweise hätte ein solcher Anruf die Eskalation der Situation vermieden.

Dennoch bleibt die Frage, ob Schüsse auf einen Jäger, der dabei ist, eine Waffe abzulegen, durch eine Notwehrsituation zu rechtfertigen sind. Daran bleiben jedenfalls nicht nur bei den Hinterbliebenen erhebliche Zweifel.

Lange Verfahrensdauer
Bemerkenswert ist, dass das Verfahren fast ein Jahr dauerte und die Polizei auch mit der Einstellung des Verfahrens nicht schlüssig erklären konnte, warum sich die Beamten bedroht fühlten.

Auch für eine Hausdurchsuchung am Karfreitag 2019 bei Familie W. fehlt bis heute jede plausible Erklärung.

Auch wenn die Chancen gering sind, hat Frau W. Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingelegt und wird notfalls auch klagen – sie will einfach nicht hinnehmen, dass ihrem Mann die alleinige Schuld für die Eskalation zugeschoben wird.

Wir werden weiter über den Fall berichten.