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NRW erlaubt Rehjagd im April
In Nordrhein-Westfalen wird die Jagdzeit auf Böcke und Schmalrehe in bestimmten Gebieten auf den April ausgeweitet.
Der Wald in NRW hat in den vergangenen zwei Jahren unter Stürmen, Trockenheit und Schädlingsbefall gelitten. Schätzungsweise 40.000 Hektar Wald müssen aufgeforstet werden.
Damit diese Wiederbewaldung gelingen kann, sollen die Schalenwildbestände angepasst werden. Dazu hat die Landesregierung die Jagdzeit für Böcke und Schmalrehe ab dem 1. April in Niederungsgebieten unter 450 m und ab dem 15. April in Mittelgebirgslagen über 450 m erlaubt.
Allerdings ist die Jagdausübung auf Rehe in diesem Zeitraum auf genau definierte Hauptschadensgebiete beschränkt. Nur wo der Landesbetrieb Wald und Holz hohe Kalamitäten feststellt, wird die Schonzeit im April aufgehoben.
Revierpächter müssen sich bei ihrer Unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltung) informieren, ob Flächen in ihrem Revier von der Regelung betroffen sind. Die Regelung gilt ab dem Jagdjahr 2020/21 bis einschließlich 2024/25.
Zuvor hatten sich Landesjagdverband, Waldbauernverband, die Verbände der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften im Rheinland und Westfalen sowie der Verband der Familienunternehmen auf eine intensivere aber waidgerechte Bejagung des Rehwildes an Aufforstungsflächen verständigt.
In ihrem Papier fordern die Verbände vom Land finanzielle Hilfen für jagdliche Einrichtungen und von den Waldbauern die Anlage von Schuss-Schneisen in den Forstflächen, damit die geforderte Bejagung auch praktisch erfolgen kann.