EuGH sieht Wolfsjagd in Finnland kritisch

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EuGH sieht Wolfsjagd in Finnland kritisch

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat sich mit einem Urteil zur Wolfsjagd in Finnland geäußert. Ausnahmen vom strengen Schutz nach der FFH-Richtlinie sind danach aus vielen Gründen möglich. Die Anforderungen an solche Entscheidungen sind jedoch hoch.

Finnland hatte eine Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfes zugelassen, um illegale Tötungen zu verhindern und der Bevölkerung Handlungsspielraum zu ermöglichen. Der EuGH sieht dieses Vorgehen kritisch.

Alle Maßnahmen, die zum Schutz von Tieren oder zur Abwehr von Schäden bisher erlaubt sind, werden durch das Urteil nicht eingeschränkt. Dazu zählt auch der Schutz von Weidetieren und Jagdhunden.

Der EuGH stellt für Anhang IV-Arten in Artikel 16 besondere Anforderungen an eine Ausnahmeentscheidung. Voraussetzung für die Ausnahme ist immer der günstige Erhaltungszustand der Population – und dass es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt.

Zusätzlich muss ein Ausnahmegrund erfüllt sein, etwa der Schutz von Tieren oder der öffentlichen Sicherheit.

Nach dem Urteil ist es zwar grundsätzlich möglich, auch zur Verhinderung illegaler Tötungen Ausnahmen vom strengen Schutz der FFH-Richtlinie zuzulassen. Die Anforde­rungen an die Begründung einer solchen Entscheidung, ihre Detailtiefe und die Überwachung sind – wie der EuGH jetzt nochmals betonte – hoch.

In Finnland waren diese Bedingungen nach Ansicht des Gerichtshofs wohl nicht erfüllt. „Das Urteil enthält einerseits erfreuliche Klarstellungen zu Ausnahmegründen des Artikels 16, andererseits eröffnet es auch sehr weitgehende Klagemöglichkeiten“, sagt DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke.

Wenn die Mitgliedsstaaten die Flexibilität von Artikel 16 e im Wolfsmanagement nutzen wollen, sei der Begründungsaufwand für die Behörden erheblich.

„Der DJV spricht sich daher dafür aus, die Realität endlich anzuerkennen und den Wolf in Anhang V der FFH-Richt­linie aufzunehmen“, so Dammann-Tamke. Dies sei das wirksamste Mittel, um die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes zu sichern.

Über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nach dem finnischen Wolfsmanagement muss nun das oberste finnische Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Aussagen des EuGH entscheiden.

Zu den Grundlagen der finnischen Ausnahmeentscheidung äußerte sich der Europäische Gerichtshof aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen kritisch. In Deutschland ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geplant, um das Wolfsmanagement zu verbessern.

Die dort vorgesehenen Maßnahmen bleiben jedoch deutlich hinter dem finnischen Wolfsmanagement zurück, über das der EuGH nun schon zum zweiten Mal entschieden hat.

Der EuGH äußerte sich bereits 2007 zur Wolfsjagd in Finnland und bestimmte dabei, dass Ausnahmen in bestimmten Fällen auch schon zulässig sein können, wenn sich Populationen noch nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.