ASP: Fund außerhalb der Kernzone

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ASP: Fund außerhalb der Kernzone

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In Brandenburg sind am vergangenen Wochenende knapp 20 neue Fälle der Afrikanischen Schweinepest bestätigt worden. Eines der positiv getesteten Wildschweine wurde außerhalb der eingezäunten Kernzone entdeckt.

Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat bei elf weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Zehn stammen aus dem ersten Kerngebiet im Landkreis Oder-Spree um Neuzelle.

Ein weiteres Wildschwein wurde bei Friedland/Klein Briesen (Landkreis Oder-Spree) gefunden. Der Ort liegt etwa 20 Kilometer westlich des ersten Kerngebietes um Neuzelle.

Damit gibt es bislang insgesamt 123 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg.

Fund außerhalb des Zauns

Bei dem Fund außerhalb des bisher bestehenden Kerngebietes im Landkreis Oder-Spree handelt es sich um Fallwild, das am 26. Oktober 2020 gefunden wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut, hat den Verdacht auf eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest bestätigt.

Die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Mit diesem Fund ergibt sich eine neue Lage, auf die wir nun sofort reagieren. Die Restriktionszonen werden entsprechend angepasst und erweitert.

Bundeswehr und Elektrozaun

Bei der schnellen und gezielten Fallwildsuche in der Umgebung des Fundortes unterstützt die Bundeswehr. Um den Fundort wird ein neues Kerngebiet ausgewiesen und zunächst mit einem Elektrozaun eingezäunt, der später durch einen festen Zaun ersetzt wird.

Auch wenn bislang sämtliche Ausbrüche in Brandenburg glücklicherweise aus den beiden bisherigen Kerngebieten nahe der polnischen Grenze stammen, war nicht auszuschließen, dass es durch die intensive Fallwildsuche weitere Funde auch außerhalb dieser Gebiete geben kann.

Nun kommt es darauf an, mit den bewährten Maßnahmen auch hier dafür zu sorgen, die Verbreitung der Tierseuche schnell einzugrenzen“.

Ebenfalls wird das bisherige gefährdete Gebiet entsprechend der neuen Sachlage erweitert. Der Landkreis Oder-Spree wird die bestehende Tierseuchen-Allgemeinverfügung anpassen, in der konkrete Maßnahmen für die Restriktionszonen festgelegt sind.

Dazu gehören intensive Fallwildsuche, Jagdverbot, Verbot land- und forstwirtschaftlicher Arbeiten sowie Biosicherheitsmaßnahmen für schweinehaltende Landwirtschaftbetriebe.