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Test: Bleifreie Flintenlaufgeschosse

So heißt es zum Beispiel im Landesjagdgesetz NRW unter Sachliche Verbote (§ 19 Abs. 1 Ziff. 3): „In Ergänzung zu § 19 Abs. 1 BJG ist es verboten, zur Jagd ... bleihaltige Flintenlaufgeschosse zu verwenden.“

Klassische Brennekes mit dicken Blei­batzen sind damit illegal – wer sie einsetzt, riskiert seinen Jagdschein! Wer auch heute noch Flintenlaufgeschosse mit allen Nachteilen (beschränkte Reichweite, schlech­tere Präzision, v. a. aber erhöhte Abprallgefahr) einsetzen will, sollte dies bleifrei tun, um sich wenig­s­tens innerhalb der Gesetze zu bewegen.