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Waffengesetz geändert

Schalldämpfer für Langwaffen darf man künftig allein auf Jagdschein, also ohne Voreintrag erwerben. Danach muss man den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden – wie bei Langwaffen.

Die Behörde trägt den Schalldämpfer dann in die Waffenbesitzkarte ein. Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden – und zwar ausschließlich im Rahmen der Jagd bzw. des jagdlichen Übungsschießens.

Niederösterreich erlaubt Nachtzieltechnik

Um die stark gestiegenen Schwarzwildbestände effektiver bejagen zu können, wird in Niederösterreich der Einsatz von Nachtzieltechnik für vorerst vier Jahre flächendeckend erlaubt.

Begründet wird die Entscheidung mit den gestiegenen Wildschäden und den damit verbundenen Schwierigkeiten für die Landwirte sowie die Sorge vor einer Ausbreitung der ASP, die bereits im benachbarten Ungarn aufgetreten ist.

Brandenburg erlaubt drei Jägern die Bogenjagd

Da Wildschweine im Wohngebiet nicht mit Büchsen bejagt werden dürfen, hatten die Gemeinden bei der Obersten Jagdbehörde um eine Ausnahmegenehmigung gebeten. Diese wurde nun drei Jägern aus der Region erteilt.

Das bedeutet, dass für alle anderen Jäger in Brandenburg weiterhin das Verbot der Bogenjagd gilt.

Bis 2020 läuft ein wissenschaftliches Projekt, bei dem erforscht werden soll, ob die Bogenjagd wirklich Vorteile bringt. Dabei sollen Tötungswirkung, Gefährdung unbeteiligter Personen und gesellschaftliche Akzeptanz untersucht werden.