EU-Bleischrot-Verbot in Kraft: Viele offene Fragen
Durch die sogenannte REACH-Verordnung hat die EU den Einsatz (ja selbst das Mitführen!) bleihaltiger Schrot-Munition „an und um Feuchtgebieten“ verboten. Und zwar mit unmittelbarer Wirkung – den Mitgliedsstaaten wurden keinerlei Einflussmöglichkeiten gegeben.