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Jagdhunde - Änderungen Brauchbarkeitsprüfungsordnung NRW

Brauchbarkeitsprüfungen NRW

Unsere Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO NRW) sieht Prüfungen in den Arbeitsgebieten Nachsuche auf Niederwild (außer Rehwild), Nachsuche auf Schalenwild und Stöbern vor. Außerdem kann der Nachweis der Einarbeitung von Jagdhunden an Sauen in Schwarzwildgattern erbracht werden. Die BPO NRW gibt der Landesjagdverband NRW heraus. Ihre Inhalte sind mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt. Das Bestehen einer solchen Prüfung dient damit unzweifelhaft dem Nachweis der jagdrechtlichen Brauchbarkeit eines Jagdhundes.