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Vergleichstest: Jagdhaftpflichtversicherungen

Seit über 30 Jahren gibt es Kritik an der uralten und längst überfälligen Mindest-Deckungssumme der JHV (500.000 € für Personen- und 50.000 € für Sachschäden) – ein Relikt aus der Steinzeit des Versicherungsrechts.

Dadurch lässt es der Gesetzgeber bis heute zu, dass es im Jagdbetrieb zu menschlichen Tragödien kommen kann, weil Geschädigte auf berechtigten Ansprüchen sitzen bleiben, weil Jäger nicht ausreichend versichert sind.

3750 Euro für blinden Terrier

In einem über Jahre ausgetragenen Rechtsstreit um einen erblindeten Jagdterrier haben sich zwei Jäger vor dem Landgericht Detmold (NRW) auf einen Vergleich geeinigt. Der Besitzer des vielfach ausgezeichneten Zuchthundes erhält 3.750 Euro Schadenersatz.

Ursprünglich hatte er 15.000 Euro von dem anderen Jäger gefordert, wie das Gericht laut dpa am Dienstag mitteilte.