Wisent-Verein fordert erneut Aufschub

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Wisent-Verein fordert erneut Aufschub

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Der Wisent-Verein ist im Zugzwang. Muss er doch nach Rückzug seiner Revision gegen das OLG-Urteil Hamm eine Lösung für das Betretungsverbot der Wisente auf Waldgrundstücken der Kläger finden.

 Das Oberlandesgericht Hamm hatte den Wisent-Verein dazu verurteilt, Sorge dafür zu tragen, dass die Wisente Waldgrundstücke der Kläger Hubertus Dohle und Georg Feldmann-Schütte nicht mehr betreten. Da der Trägerverein seine Revision zurückzog, muss er nun Lösungsvorschläge entwickeln, wie die Wisente von den Flächen ferngehalten werden, um weitere Schäden an Bäumen zu vermeiden.

Der Prozess um die Wisente im Schmallenberger Sauerland dauert mittlerweile schon Jahre. Immer wieder ziehen die Waldbauern in den Prozess gegen das Wisent-Projekt. Dennoch wollen die Anwälte der beiden Kläger dem Trägerverein eine weitere Fristverlängerung bis Ende des Jahres zugestehen. So hätte der Verein die Möglichkeit, die Tiere einzufangen und einzusperren. Sollte dies nicht geschehen, würde man dazu übergehen, erneut gegen den Wisent-Verein vorzugehen.

Zäunen oder töten

Abermals hat der Trägerverein des Auswilderungsprojekts um Aufschub der Frist gebeten. Er sähe nur zwei Möglichkeiten zur Umsetzung des Urteils. 
Entweder würden die Tiere getötet oder sie würden in ein Gehege gesperrt.

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies betonte jedoch, dass die Waldeigentümer kein Interesse an der Tötung der Wisente hätten. Ein Umzug der Wisente ins Gatter sei die vernünftigste Lösung. Thies verlangt jedoch einen Nachweis des Trägervereins, dass überhaupt etwas unternommen werde.

Für den zweiten Anwalt Weichs spiele der Wisent-Verein nur auf Zeit. Ob es überhaupt je einen Plan B gegeben hat, sollte das Projekt scheitern, ist fraglich.