Tollwut-Nachweis in NRW

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Tollwut-Nachweis in NRW

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In der vergangenen Woche wurde in Minden eine mit dem Tollwutvirus infizierte Fledermaus aufgefunden. Das Tier war geschwächt in eine Auffangstation gebracht worden.

Da sich das Tier dort aggressiv verhielt, wurde es eingeschläfert und zur Untersuchung ins Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nach Hannover verschickt. Im dortigen Labor konnten Experten den in NRW selten vorkommenden Tollwut-Erreger nachweisen.

Dr. Detlef Grote vom Kreisveterinäramt macht darauf aufmerksam, „dass Fledermäuse grundsätzlich mit Vorsicht zu behandeln sind und nicht ohne feste Lederhandschuhe berührt werden dürfen. Da Tollwutinfektionen auch für den Menschen gefährlich sind und tödlich verlaufen können, müssen Bissverletzungen unbedingt verhindert werden. Wer eine tote Fledermaus auffindet, sollte sich sofort mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen“.

Tollwut ist eine Viruserkrankung, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Dabei spielen Bissverletzungen die Hauptrolle. Während die Tollwut bei in Deutschland lebenden Säugetieren, wie beispielsweise dem Fuchs, durch intensive Bekämpfungsmaß-nahmen nahezu vollständig getilgt werden konnte, kann der Erreger bei Fledermäusen in seltenen Fällen nach wie vor nachgewiesen werden.