Reh-Bejagung im April weiter möglich

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Reh-Bejagung im April weiter möglich

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NUR AN KALAMITÄTS-FLÄCHEN!

Wiederbewaldungs-Maßnahmen auf Kalamitätsflächen und der Umbau zu klimastabilen Wäldern sind weiter eine große Herausforderung für den Waldbesitz. Angepasste Schalenwildbestände sind dabei ein wichtiges Element. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit von Waldbesitzenden, Jägerschaft u. Landesforstverwaltung erforderlich. In der Vergangenheit wurden bereits zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der jagdlichen Eigenverantwortung vor Ort und zum Abbau von Abschuss-Hemmnissen getroffen (Abschussplanung, Zusammenarbeit in Hegegemeinschaften, Jagdzeiten). Die unteren Jagdbehörden in NRW können die Schonzeiten zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden (§24 Abs.2 LJG NRW) bis 2028 für Gebiete o. einzelne Jagdbezirke mit hohen Kalamitätsschäden (Hauptschadensgebiete) aufheben: 
Schmalrehe und Böcke: 
1.-30.4.: Gebiete unter 450m Höhenlage 
15.-30.4.: Mittelgebirge über 450m Höhenlage 
Ziel in erster Linie ist dabei nicht die Reduktion des Bestands oder von Verkehrsunfällen, sondern Vergrämungseffekte, um Rehe von Flächen fernzuhalten, auf denen die Verjüngung noch nicht gesichert ist (Objektschutz). Die verfrühte Bejagung soll räumlich begrenzt und nur auf Wiederbewaldungs-Flächen (Aufforstungen/Naturverjüngungen) stattfinden! Wald und Holz NRW wird den unteren Jagdbehörden zur Ermittlung der Gebietsabgrenzungen Übersichtskarten zu Hauptschadensgebieten zur befristeten Schonzeitaufhebung zur Verfügung stellen. Die unteren Jagdbehörden legen nach Anhörung des Jagdbeirats Gebiete (Allgemeinverfügungen nach kommunalen Grenzen) oder Jagdbezirke (Einzelverfügung in Gebieten mit geringen Waldanteilen) jährlich fest. 

Die unteren Jagdbehörden fordern die Daten der Abschüsse im April jährlich von den Jagdausübungsberechtigten an und melden sie jährlich zum 25. 5. der Obersten Jagdbehörde.
Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung evaluiert anhand der gemeldeten Daten der Aprilbejagung die Effektivität und Notwendigkeit dieser Ausnahmeregelung. 
Die Jägerschaft wird gebeten, den Waldumbau zu klimastabilen Wäldern durch eine intensive Bejagung des Schalenwildes zu unterstützen.