Nordschwarzwald wird Wolfsgebiet

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Nordschwarzwald wird Wolfsgebiet

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Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat einige Gemeinden im Nordschwarzwald zum Wolfsgebiet erklärt.

Dort können Schäfer nun Zuschüsse für ihre Herdenschutzmaßnahmen gelten machen. Mit der Förderung von Elektrozäunen will die Politik dafür sorgen, dass der Wolf keine weiteren Schafe reißt und nicht lernt, dass Weidetiere eine einfache Beute seien.

Dabei werden die Anschaffungskosten für Elektrozäune zu 90% vom Land bezuschusst. Außerdem fördert das Land den Einsatz von Herdenschutzhunden ab einer Herdenmindestgröße von 60 Muttertieren mit einer jährlichen Pauschale für die Ausbildung und den Unterhalt der Hunde in Höhe von 1.950 Euro je Jahr und Hund gefördert.

Eine Zahlung, mit der Schäfer einigermaßen leben könnten, erläutert Ortrun Humpert. Sie ist Schäferin in Nordrhein-Westfalen und Vorsitzende des Schafzuchtverbandes NRW. Dabei sei es aber wichtig, dass der Betrag über die ganze Lebensdauer des Hundes gezahlt würde. Grundsätzlich begrüßt es Humpert, dass das Land Baden-Württemberg sowohl Ausbildung der Hunde, als auch den Unterhalt bezuschusst. Humpert schützt ihre Herden mit Pyrenäenberghunden. Grundsätzlich ist sie aber der Auffassung, dass der Wolf reguliert werden müsse.

Im bundesweiten Vergleich sei die finanzielle Erstattung überdurchschnittlich hoch, betonte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). „Unser Ziel ist es, ein Nebeneinander der für die Natur- und Landschaftspflege unverzichtbaren Weidetierhaltung und des europaweit streng geschützten Wolfes zu ermöglichen,“ erklärte der Minister in einer Pressemitteilung.

Das Ministerium hat als Förderkulisse ein rund 3.700 Quadratkilometer großes Gebiet abgegrenzt, das alle Gemeinden und deren Gemarkungsflächen umfasst, die in einem 30-Kilometer-Radius um den Mittelpunkt der Wolfsnachweise im wahrscheinlichen Revier des Wolfes liegen. Bei Bedarf kann die Kulisse neuen Erkenntnissen angepasst werden.

Für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen wurde kein spezieller Fördertopf eingerichtet. Vielmehr werden die Maßnahmen über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert. Für die Landschaftspflegerichtlinie stehen im Jahr 2018 insgesamt rund 63 Millionen Euro zur Verfügung.

Hier geht's zur Pressemitteilung des Ministeriums.

Foto: daniel stricker / pixelio.de