Neue Förderrichtlinien: 150 Euro pro Hochsitz in privaten Wäldern.
Die neuen Förderrichtlinien des NRW-Umweltministeriums für Extremwetter-folgen und Maßnahmen im Privatwald sollen Ende Juni in Kraft treten.
Nach „ewigen“ Überprüfungen durch den Landesrechnungshof sollen Ende Juni (nachdem das halbe Jahr schon verstrichen ist …) neue Förderrichtlinien für Extremwetterfolgen und Maßnahmen im Privatwald in Kraft treten. Obwohl es sich dabei um forstliche Förderpro-gramme des NRW-Umweltministeriums handelt, werden darin erstmals Ansitzeinrich-tungen an Kulturflächen gefördert.
In den Förderrichtlinien heißt es unter
2.4.8 … zum Schutz von Aufforstungen durch verbesserte Bejagung (Rückegassen/-wege)
Errichtung von jagdlichen Ansitzeinrichtungen, Fördersatz: 150 Euro je Ansitzeinrichtung
Es ist maximal eine Ansitzeinrichtung je angefangenem ha an einer geförderten Kulturfläche förderfähig. Die Ansitzeinrichtung muss über mind. 5 Jahre an derselben Kulturfläche verbleiben und erhalten werden, kann jedoch dort jagdlichen Anforderungen entsprechend versetzt werden.
Die Position der Ansitzeinrichtung ist der Bewilligungsbehörde nach Errichtung auf einem Lageplan (1 : 5.000 oder 1 : 10.000) oder in einem Koordinatensystem (mit Längen- u. Breitengrad) anzuzeigen.
Damit wird eine ganz entscheidende Neuerung, für die Waldbesitzer und Jäger in NRW sich seit langem eingesetzt haben, endlich umgesetzt.
Damit nun möglichst schnell und unbürokratisch möglichst viele solcher Hochsitze auf die riesigen neu entstandenen Kahlflächen in NRW gelangen, wird zeitnah an einem abgestimmten Verfahren zwischen Waldbauerverband, Jägern und MUNLV gearbeitet.
Damit im nächsten Pflanzfenster im Herbst 2021 solche Flächen von diesen Hochsitzen aus entsprechend geschützt werden können, müssen möglichst viele solcher Ansitzeinrichtungen mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf bestellt und errichtet werden.
Sobald das Verfahren zur Abwicklung der Förderung vorliegt, werden wir es hier vorstellen.