Nachsuche über Grenze
Im Saarland sind grenzüberschreitende Nachsuchen möglich
Bestätigte Nachsuchenführer dürfen Reviergrenzen übertreten – aber spätestens an der Staatsgrenze war bisher Schluss.
Das wollten Jäger im Saarland und in Frankreich nicht länger hinnehmen. Tierschutz sollte in dieser Region im Herzen Europas auch grenzüberschreitend möglich sein. Deshalb haben französische und deutsche Jäger am 3. April im Jägerheim in Saarwellingen ein Abkommen unterzeichnet, das grenzübergreifende Nachsuchen ermöglicht.
Monsieur le Président Pierre Lang und Landesjägermeister Josef Schneider unterzeichneten das Abkommen in Anwesenheit von Vertretern des Umweltministeriums sowie der Schweißhundeführer beider Länder.
„Heute ist ein historischer Tag! Erstmals in der Geschichte von Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland wird ein Abkommen abgeschlossen, das es ermöglicht, Nachsuchen auch über die Landesgrenze hinaus durchzuführen.“, freute sich Landesjägermeister Josef Schneider. „Unseres Wissens gibt es das auch mit anderen Nachbarbarländern Deutschlands bisher leider noch nicht.“, ergänzte der Landesjägermeister.
Es soll ermöglichen, dass Schweißhundeführer mit ihren Hunden die jeweilige Nachbargrenze übertreten dürfen, um diese im Sinne des Tierschutzes wichtige Arbeit durchzuführen. Wenn ein Wildtier beispielsweise angefahren wurde und verletzt flüchtete, musste bisher die Nachsuche an der Landesgrenze unverrichteter Dinge beendet werden.
Mit dem Abkommen zwischen der Vereinigung der Jäger des Saarlandes und der Federation des Chasseurs de la Moselle (Jägervereinigung des Departments Moselle) kann die Nachsuche nun weitergeführt werden, bis das Wild erlöst werden kann.
Jeweils fünf französischen und fünf saarländischen Schweißhundeführern wird es ab sofort möglich sein, Nachsuchen ohne weitere bürokratische Hürden durchzuführen. Den angrenzenden französischen Kommunen werden Karten, Adressen und Telefonnummern der jeweiligen Reviere zur Verfügung gestellt. Zudem werden die Schweißhundeführer über die notwendigen jagdrechtlichen Regelungen des Nachbarlandes geschult.
Nach Meinung von Landesjägermeister Josef Schneider wird das Bereitstellen von Ansprechpartnern generell auch das gute nachbarschaftliche Verhältnis beider Seiten verstärken.
Foto: Martin Büdenbender / pixelio