Köln: Kastrationspflicht für Katzen

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Köln: Kastrationspflicht für Katzen

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Ab heute müssen freilaufende Katzen in Köln kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.

Ab Mittwoch (4. April) müssen freilaufende Katzen in Köln kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Einer Pressemitteilung der Stadt Köln zufolge soll so die Anzahl der freilebenden Katzen langfristig verringert werden.

Katzenhalter, die ihrer Katze den Zugang ins Freie gewähren, sind verpflichtet, diese ab dem Alter von fünf Monaten von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Zudem müssen die Katzen dauerhaft mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und bei einem Haustierregister registriert werden. Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen künftig nur freien Auslauf haben, wenn sie kastriert sind.  

Mit einer Informationskampagne weist die Stadt Köln Katzenhalter auf ihre Pflichten hin. Sie verteilt Informationsplakate und Faltblätter an Kölner Tierarztpraxen.

Überpopulation wird zum Problem

Weil es in den vergangenen Jahren zu einer unkontrollierten Vermehrung von freilebenden mit auch freigehenden Katzen und damit zu einer Überpopulation gekommen ist, wurde die Katzenschutzverordnung erforderlich. Die Maßnahmen von Tierschützern, die Katzen einfingen, tierärztlich untersuchen und kastrieren ließen, konnten die Population bisher nicht eindämmen. Viele freilebende Katzen sind verwahrlost, krank und verletzt sowie in einem schlechten Allgemeinzustand. Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, dass sich die Gesamtzahl der freilebenden Katzen durch das Gebot der Kastration langfristig verringert.

Die freilebenden Katzen sind auf sich alleine gestellt und erhalten keine Gesundheitsvorsorge. So können sich ohne die erforderliche Gesundheitsvorsorge wie Impfungen und Entwurmungen ungehemmt katzentypische Krankheiten verbreiten. Auch unbehandelte Verletzungen, insbesondere aus Revierkämpfen, können zu schweren Infektionen führen, an denen die Katzen auch eingehen können.

Maßnahme soll Vögel und Kleinsäuger schützen

Darüber hinaus übt Futtermangel einen starken Jagdtrieb auf schützenswerte Vögel und Kleinsäuger aus. Die Katze selber hat hingegen keine natürlichen Feinde und vermehrt sich ungehemmt. In Köln lebenbei rund 20.000  freilebenden Katzen – und die Zahl steigt. Gleichzeitig erhöht sich der Unterbringungsbedarf der Katzen in den Tierheimen und privaten Pflegestellen der Tierschutzvereine in einem Maße, in dem er kaum noch befriedigt werden kann.

Die Kennzeichnung und Registrierung ermöglicht die Zuordnung der Katze zu einem Halter. Aufgegriffene Katzen können so an ihre Besitzerin oder Besitzer zurückgegeben werden. Die Kosten für die Kennzeichnung betragen etwa 75 Euro. Die Registrierung ist kostenlos.

Die Kosten für die Kastration betragen nach der Gebührenordnung für Tierärzte bei Katern etwa 90 Euro, bei Katzen etwa 150 Euro.

Die Katzenschutzverordnung legitimiert Tierschützer aufgegriffenen ungekennzeichnete Freigängerkatzen in Obhut zu nehmen und kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Verordnung schafft in diesen Punkten Rechtssicherheit.

Bislang waren vergleichbare Regelungen unter anderem aus dem Kreis Unna oder der Stadt Paderborn (beide NRW) bekannt.

Hier geht's zur Pressemitteilung der Stadt Köln.

Foto: Janina Briesemeister / pixelio