Bewährungsstrafe für Jäger

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Bewährungsstrafe für Jäger

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Für den tödlichen Schuss auf einen Mann wurde ein Jäger zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Im Berufungsprozess gegen einen Jäger hat das Landgericht Hof den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das berichtet der Bayerische Rundfunk.

Der Jäger hatte im September 2012 einen 26-jährigen Mann in einem Maisfeld bei Schönwald (Oberfranken/Bayern) vom Hochsitz aus erschossen. Das Gericht geht davon aus, dass sich der Schuss im September 2012 versehentlich gelöst hatte. Der junge Mann war im Drogenrausch durch den Wald und das Maisfeld geirrt.

Nach der intensiven Beweisaufnahme sah es das Landgericht Hof jetzt als erwiesen an, dass der 57-jährige erfahrene Jäger und Büchsenmacher nicht absichtlich auf den jungen Mann gezielt hat, sondern sich der Schuss beim Ablegen der Waffe gelöst habe – und zwar aus Unachtsamkeit des Jägers. Dies sei die plausibelste Erklärung für den tragischen Tod des 26-Jährigen. Das hatte auch ein Waffenexperte des LKA im Prozess geschildert. Dieses Gutachten ist möglicherweise das entscheidende "Zünglein an der Waage" gewesen.

Vor drei Jahren war der Fall erstmals vor dem Amtsgericht Wunsiedel verhandelt worden. Der 57-jährige Jäger war zunächst zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Doch weder die Verteidigung, noch die Staatsanwaltschaft und Familie des Getöteten hatten das Urteil akzeptiert und Rechtsmittel eingelegt.

Hier geht's zum Bericht des Bayerischen Rundfunks.

Foto: Thorben Wengert / pixelio