RWJ-Messegewinnspiel 2021

Teilnahmebedingungen

 

  • Veranstalter des Gewinnspiels ist die Redaktion des Rheinisch-Westfälischen Jägers in der Landwirtschaftsverlag GmbH.
  • Teilnehmen dürfen alle Abonnenten des Rheinisch-Westfälischen Jägers. Die Teilnahme ist nur möglich, indem der im Rheinisch-Westfälischen Jäger (Ausgabe 2/2021, S. 36) abgedruckte Gewinnspiel-Coupon ausgefüllt und der Redaktion per Post an „Redaktion RWJ, Landwirtschaftsverlag, Hülsebrockstr. 2 - 8, 48165 Münster“ oder als Scan per E-Mail an rwj@lv.de zugeschickt wird.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Mitarbeiter der Landwirtschaftsverlag GmbH sowie beteiligter Unternehmen und ihre Angehörigen sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
  • Pro Teilnehmer kann nur eine Gewinnspielkarte ausgefüllt werden, die am Gewinnspiel teilnimmt. Es ist insbesondere untersagt, mehrere Gewinnspielkarten zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
  • Das Gewinnspiel beginnt am Freitag, 29.1.2021 um 8.00 Uhr und endet am 15.2.2021 um 18.00 Uhr.
  • Beim Preis handelt es sich um: 

ein Nachtsichtgerät DJ-8 1x25 der Firma Nachtsichttechnik Jahnke in monochrom, Leistungsklasse 2, Sortierung 2, Made in Germany, mit Abstandsokular im Wert von 3.290,- Euro

  • Der Gewinner wird am 19. Februar 2021 im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern von der Landwirtschaftsverlag GmbH ermittelt und anschließend schriftlich benachrichtigt.
  • Der Gewinner der Verlosung wird zeitnah über den Gewinn informiert und zur Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter zwecks Gewinnübermittlung aufgefordert.
  • Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich auf dem Postweg auf Kosten des Veranstalters an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
  • Meldet sich der Gewinner nach einfacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht, kann der Gewinn im Losverfahren auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Falls aufgrund falscher Kontaktangaben der Gewinnversand nicht möglich ist, hat der Gewinner keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
  • Beendigung des Gewinnspiels: Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
  • Der Gewinn wird postalisch auf Kosten der Landwirtschaftsverlag GmbH an den Gewinner versendet.
  • Der Namen des Gewinners wird in der April-Ausgabe 2021 des Rheinisch-Westfälischen Jägers in gekürzter Form mit Angabe des Wohnortes veröffentlicht.
  • Den Teilnehmer fallen keine Kosten im Rahmen des Gewinnspiels oder bei der Inanspruchnahme des Gewinns an.
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
  • Der Teilnehmer ist einverstanden, dass er im Falle eines Gewinns von der Landwirtschaftsverlag GmbH über die angegebene E-Mail-Adresse informiert wird.