Wolfsrisse

Wolfspaar in der Eifel bestätigt

Wie das NRW-Umweltministerium in der ersten Juniwoche bekannt gab, haben die in Zusammenhang mit dem Schafsriss in Mützenich gewonnenen DNA-Proben ergeben, dass der mutmaßlich für das Ereignis ursächliche Wolfsrüde inzwischen in Begleitung einer Fähe ist. Eigentlich im Hohen Venn auf belgischer Seite angesiedelt, komme das Wolfspaar immer wieder auch in die Eifel. Das Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn ist eines von insgesamt vier Wolfsgebieten, zu denen Teile der Kreise Düren und Euskirchen gehören.

Wölfe spalten zunehmend

Gut drei Viertel der insgesamt 2.360 durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Naturschutzbundes Befragten fänden es erfreulich, dass Wölfe wieder hier lebten (77 Prozent), fänden ihre Lebensweise spannend (75 Prozent) und seien der Auffassung, Wölfe sollten selbst dann in Deutschland leben, wenn es zu Problemen komme (76 Prozent), feierte der NABU die ungebrochene Akzeptanz der Wiederansied-lung.

Mehr Wolfsgebiete

Wie das Landesumweltministerium NRW kurz vor Ostern bekannt gab, hat die DNA-Analyse der Proben eines ebenfalls bereits im Februar in Nettersheim gerissen aufgefundenen Schafts einen Wolf als Verursacher bestätigt. Zuletzt war in dem Grenzgebiet zu Belgien 2019 ein Wolf im Hohen Venn nachgewiesen worden. Auch in den südlichen Nachbarbundesländern NRWs sind zu Beginn dieser Woche zwei neue Wolfsterritorien ausgewiesen worden.

„Keine gesicherten Daten für eine Entnahme“

Diese Aussage bestätigte er nach der Wahl, woraufhin die BILD-Zeitung am 6. November 2020: „Landrat will Wölfin abschießen lassen“ titelte. Seitdem sind etliche Wochen ins Land gegangen, passiert ist aus Sicht der Halter von Weidetieren und Hobby-Tierhaltern in der Region … nix. Außer, dass die Wölfin und ihre Sippe (mittlerweile gehen Experten von einem Kleinrudel aus) weitere Nutztiere gerissen haben, teilweise nach Überwindung als „wolfssicher“ geltender Zäune.

Zweiter Wolfsabschuss in Niedersachsen

Die vom Landkreis erteilte Ausnahmegenehmigung zur Entnahme bezog sich auf den Rüden GW1027m, dem zahlreiche Risse in der Umgebung zugeordnet worden waren. Das Bundesnaturschutzgesetzt ermöglicht solche Ausnahmen vom Abschussverbot aber für andere Wölfe des gleichen Rudels, wenn durch Risse zureichend geschützter Weidetiere in engem zeitlichem und räumlichen Zusammenhang wirtschaftlicher Schaden droht und sich die Risse nicht einem einzelnen Tier allein zuordnen lassen.